Wie die Abschaffung des Fax den letzten unkontrollierten Zugang zur Behörde beseitigt – und warum das kein Versehen ist
Es gibt Veränderungen, die so leise passieren, dass sie erst auffallen, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. Die Abschaffung des Faxgeräts in deutschen Jobcentern gehört dazu.
Man hört: Modernisierung. Man hört: Digitalisierung. Man hört: nicht mehr zeitgemäß.
Was man nicht hört: Wir haben euch den letzten Kommunikationskanal genommen, dessen Beweis ihr selbst erzeugen konntet.
I. Was Fax wirklich war
Fax war nie eine Frage der Nostalgie. Es war eine Frage der Symmetrie.
Ein Fax war:
- sofort (keine Postlaufzeit, kein Warten)
- billig (ein paar Cent, kein Einschreiben für 5 Euro)
- nachweisbar durch den Absender (qualifizierter Sendebericht)
- ohne Gatekeeper (kein Login, kein Account, keine Plattform)
- ohne Profilbildung (keine Verhaltensdaten, keine Logs auf Behördenseite)
- ohne Vorab-Gehorsam (keine Zustimmung zu Nutzungsbedingungen)
Das Entscheidende: Der Bürger erzeugte seinen eigenen Beweis. Nicht die Behörde. Nicht ein Portal. Nicht ein System, das jemand anderem gehört.
Um 23:58 Uhr einen Widerspruch gefaxt, um 23:59 Uhr den Sendebericht in der Hand – und kein Jobcenter der Welt konnte behaupten, es sei nicht angekommen. Die Gerichte haben das bestätigt, immer wieder. Der OK-Vermerk galt. Und der qualifizierte Sendebericht druckte die erste Seite des Dokuments gleich mit aus. Nicht nur dass etwas gesendet wurde – sondern was.
Das ist vorbei.
II. Was jetzt übrig bleibt
Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren Jobcentern flächendeckend die Fax-Kommunikation eingestellt. E-Mail war ohnehin nie rechtssicher möglich. Was bleibt?
Option 1: Briefpost
Einschreiben mit Rückschein kostet zwischen 4,50 und 6,50 Euro. Pro Schreiben. Für Menschen, deren Regelsatz auf den Cent berechnet wird, ist das keine Option – es ist eine Zumutung. Und selbst das Einschreiben beweist nur, dass etwas ankam. Nicht was.
Option 2: Persönliche Abgabe mit Eingangsstempel
Theoretisch möglich. Praktisch verweigern immer mehr Jobcenter den Stempel. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Erteilung einer Eingangsbestätigung – nur eine interne Weisung der BA, die niemanden bindet. Wer 30 Kilometer zum zuständigen Jobcenter fährt, 18 Euro Fahrtkosten zahlt und dann ohne Nachweis wieder nach Hause geschickt wird, hat verstanden, wie das System funktioniert.
Option 3: Das Portal
Die Bundesagentur bietet eine digitale Plattform an. Login erforderlich. Identifizierung erforderlich. Nutzungsbedingungen erforderlich.
Das Portal ist kein neutraler Briefkasten. Es ist ein System, das definiert:
- welche Dokumente eingereicht werden können
- in welchem Format
- zu welchen Zeiten
- unter welchen Bedingungen
- und wer die Logs kontrolliert
Und selbst das funktioniert nicht zuverlässig. Technische Störungen, Übertragungsfehler, unklare Eingangsbestätigungen – die Berichte häufen sich. Was passiert, wenn das Portal am Fristende nicht erreichbar ist? Was passiert, wenn eine Übertragung abbricht? Was passiert, wenn der Eingang protokolliert wird, aber das Dokument nicht ankommt?
Die Antwort ist immer dieselbe: Dein Problem.
Beim Fax lag der Beweis in deiner Hand. Beim Portal liegt er in ihrer Datenbank. Und wenn die sagt, es kam nichts an – dann kam nichts an.
Wer das Portal nutzt, unterwirft sich. Wer es nicht nutzt, hat keinen Zugang mehr. Und wer es nutzt und Pech hat, steht schlechter da als vorher.
Das nennt man nicht Digitalisierung. Das nennt man Schließung.
III. Die Umkehr der Beweislast
Früher galt: Ich habe fristgerecht gehandelt – beweist mir das Gegenteil.
Der Fax-Sendebericht war dieser Beweis. Erzeugt vom Bürger, in seiner Hand, sofort verfügbar.
Heute gilt: Du hast nicht über unser System gehandelt – also existiert deine Handlung nicht.
Die Beweislast hat sich verschoben. Nicht durch Gesetz. Nicht durch Gerichtsentscheidung. Sondern durch die stille Abschaffung aller Kanäle, die der Bürger selbst kontrollieren konnte.
Das ist keine technische Frage. Das ist eine Machtfrage.
IV. Warum das kein Zufall ist
Portale sind nicht neutral. Sie sind Infrastruktur. Und Infrastruktur ist nie unschuldig.
Ein Portal:
- erzwingt Account-Existenz (Identifizierung vor Kommunikation)
- generiert Logdaten (wer, wann, was, wie oft)
- erlaubt Verhaltensauswertung (Muster, Auffälligkeiten, Korrelationen)
- definiert, was überhaupt sagbar ist (Formularfelder statt Freitext)
- verschiebt Fehlerverantwortung nach unten (System war verfügbar – Sie haben es nicht genutzt)
Fax war das Gegenteil. Fax war:
- dumm (keine Intelligenz, keine Auswertung)
- blind (keine Profilbildung)
- gleich (derselbe Kanal für alle)
- nicht steuerbar (die Behörde konnte den Eingang nicht verhindern)
Genau das machte es politisch unerwünscht.
Nicht weil es unsicher war. Brief ist nicht sicherer. Nicht weil es veraltet war. Die Technik funktioniert bis heute. Sondern weil es die letzte Schnittstelle war, die der Staat nicht vollständig kontrollieren konnte.
V. Der eigentliche Skandal
Der Skandal ist nicht, dass Fax abgeschaltet wurde.
Der Skandal ist, dass es keinen gleichwertigen Ersatz gibt.
Wenn man gleichzeitig:
- Fax abschafft
- E-Mail nie zulässt
- Eingangsstempel verweigert
- wohnortnahe Abgabestellen schließt
- und die einzige Alternative ein identitätsgebundenes Portal ist
...dann entsteht kein Versehen. Dann entsteht ein System.
Ein System, das Menschen im Leistungsbezug – also Menschen in existenzieller Abhängigkeit – systematisch den nachweisbaren Zugang erschwert. Während gleichzeitig Sanktionen beschleunigt, Mitwirkungspflichten verschärft und Reaktionsfristen verkürzt werden.
Das ist kein Digitalisierungsproblem. Das ist ein Disziplinierungsmechanismus.
VI. Warum das kaum jemand sieht
Die meisten Menschen, die über Verwaltungsdigitalisierung reden, haben:
- stabiles Internet
- funktionierende Hardware
- digitale Kompetenz
- finanziellen Puffer für Alternativen
- keinen existenziellen Zeitdruck
Für sie ist das Portal „bequem". Für sie ist Fax „von gestern". Für sie ist die Frage, wie man einen Widerspruch fristgerecht und nachweisbar einreicht, eine Randnotiz.
Für Menschen im SGB-II-Bezug ist es keine Randnotiz. Es ist die Frage, ob nächsten Monat die Miete gezahlt wird oder nicht. Es ist die Frage, ob eine verpasste Frist – real oder behauptet – zu einer Sanktion führt, die erst Monate später von einem Gericht korrigiert werden kann. Wenn überhaupt.
Recht wirkt ex post. Sanktionen wirken ex ante.
Der Schaden ist passiert, bevor irgendein Gericht irgendetwas prüft.
VII. Was bleibt
Drei Forderungen. Nicht verhandelbar. Alles andere ist Nebel.
1. Mindestens ein sofortiger, nicht-digitaler, nachweisbarer Kommunikationsweg
Egal ob Fax, ob gestempelte Abgabe, ob etwas Neues – es muss existieren.
2. Kostenneutral
Wer 563 Euro Regelsatz hat, kann nicht 5 Euro pro Schreiben zahlen.
3. Ohne Vorbedingungen
Kein Account. Kein Login. Keine Zustimmung zu Nutzungsbedingungen. Kein digitaler Identitätsnachweis.
Fax hat alle drei erfüllt. Brief plus Portal erfüllt keine davon.
VIII. Schluss
Man kann das alles für übertrieben halten. Man kann sagen: Stell dich nicht so an, mach halt einen Account.
Aber dann hat man nicht verstanden, worum es geht.
Es geht nicht um Technik. Es geht um die Frage, wer den Beweis kontrolliert. Wer den Zugang definiert. Wer die Bedingungen setzt, unter denen ein Bürger überhaupt mit seiner Verwaltung kommunizieren darf.
Die Antwort war jahrzehntelang: beide. Der Bürger hatte sein Fax. Die Behörde hatte ihr Postfach. Beide konnten agieren.
Diese Symmetrie ist aufgehoben.
Was bleibt, ist ein System, das Zugang gewährt – unter seinen Bedingungen, in seinem Format, nach seinen Regeln, dokumentiert in seinen Logs.
Das ist keine Modernisierung.
Das ist die stille Schließung der letzten offenen Tür.
Marigny de Grilleau
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