Suche

Sonntag, 16. März 2025

Demokratie in Gefahr: Warum Gregor Gysis Haltung zur Bundestagskonstituierung ein Gaunerstück ist

In den letzten Tagen hat sich in Berlin ein verfassungspolitisches Drama entfaltet, das die meisten Bürger kaum verstehen dürften, dessen Auswirkungen aber unser demokratisches System nachhaltig beschädigen könnten. Im Zentrum steht dabei Gregor Gysi, der mit juristischen Winkelzügen verhindert, dass der neu gewählte Bundestag seine Arbeit aufnehmen kann – und damit einem demokratiefeindlichen Manöver Tür und Tor öffnet.

In einer offiziellen Erklärung vom 16. März 2025 bezeichnet Gysi die Forderung nach einer gemeinsamen Initiative mit der AfD als "juristischen Unsinn" – eine Behauptung, die einer genaueren Betrachtung nicht standhält.

Was ist passiert?

Nach der Bundestagswahl und vor der offiziellen Konstituierung des neuen, 21. Bundestages versucht die alte Mehrheit im bereits abgewählten 20. Bundestag, noch schnell tiefgreifende Verfassungsänderungen durchzudrücken. Änderungen, für die es im neu gewählten Parlament keine Mehrheit mehr gäbe. Dies ist nichts anderes als ein Versuch, den Wählerwillen zu umgehen – ein "Verfassungs-Staatsstreich" durch die Hintertür.

Die Rettungsmöglichkeit

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer überraschenden Entscheidung einen Antrag gegen dieses Vorgehen abgelehnt, dabei aber einen entscheidenden Hinweis gegeben: Die neu gewählten Abgeordneten könnten jederzeit eigeninitiativ die Konstituierung des neuen Bundestages verlangen und damit dem alten Bundestag die Handlungsgrundlage entziehen.

Dafür wäre ein gemeinsames Vorgehen der AfD und der Linken nötig – zwei Fraktionen, die sonst wenig gemeinsam haben, aber hier zusammen dem demokratischen Prinzip zum Durchbruch verhelfen könnten.

Gysis Trickserei in seinem offiziellen Statement

Und hier kommt Gregor Gysi ins Spiel. In seiner offiziellen Stellungnahme erklärte er:

"Die Partei Die Linke, die Gruppe Die Linke im Bundestag und ich selbst werden erheblich unter Druck gesetzt, neben der AfD einen Antrag auf eine unverzügliche Einberufung des neu gewählten Bundestages an die Präsidentin des Bundestages zu richten, weil AfD und Linke mehr als ein Drittel der Abgeordneten im neuen Bundestag stellen werden. Nur so könne eine Wahnsinnsrüstung verhindert werden."

Und weiter:

"Die künftigen Abgeordneten können überhaupt keinen zulässigen Antrag an die bisherige Bundestagspräsidentin stellen, weil sie noch keine Abgeordneten im Sinne des Grundgesetzes sind. Voraussetzung ist die Konstituierung des Bundestages. Erst dann beginnen die Rechte der Abgeordneten."

Dieser Zirkelschluss – die Abgeordneten müssten erst konstituiert sein, um ihre Konstituierung zu verlangen – widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch der Logik des Bundesverfassungsgerichts, das genau diesen Weg als gangbar bezeichnet hat.

Besonders bezeichnend ist, wie Gysi weiter argumentiert:

"Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch die Abgeordneten des neuen Bundestages die Konstituierung beschließen können. Die Regelung von einem Drittel der Abgeordneten gilt in diesem Falle aber nicht. Eine neue Geschäftsordnung ist noch nicht beschlossen. Es müsste also nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr als die Hälfte der neu gewählten Abgeordneten die Einberufung verlangen."

Diese Interpretation des Urteils ist nirgendwo im Urteilstext zu finden. Das Bundesverfassungsgericht hat keine Aussage darüber getroffen, wie viele Abgeordnete für eine eigeninitiative Konstituierung nötig wären. Die Annahme, dass mehr als die Hälfte erforderlich sei, ist eine unbelegte Behauptung Gysis.

Warum das ein Gaunerstück ist

Gysis Verhalten ist aus mehreren Gründen als Gaunerstück zu bezeichnen:

  1. Er ignoriert den Wink des Verfassungsgerichts: Das höchste deutsche Gericht hat explizit auf die Möglichkeit einer eigeninitiativen Konstituierung hingewiesen. Gysi stellt sich mit seiner Argumentation gegen diese höchstrichterliche Einschätzung.
  2. Er verrät demokratische Prinzipien: Indem er verhindert, dass der neue, demokratisch legitimierte Bundestag die Geschäfte übernimmt, ermöglicht er es einer abgewählten Mehrheit, noch schnell das Grundgesetz zu ändern.
  3. Er versteckt sich hinter Formalismen: Statt die Substanz des Problems – den drohenden "Verfassungs-Staatsstreich" – anzugehen, flüchtet sich Gysi in formaljuristische Spitzfindigkeiten.
  4. Er bricht Wahlversprechen: Der Text deutet an, dass Gysi möglicherweise nur nach einer Begründung sucht, "warum die Linksfraktion nun ihre Wahlversprechen brechen möchte". Offenbar geht es hier um politisches Kalkül, nicht um verfassungsrechtliche Überzeugung.

Was auf dem Spiel steht

Was hier wie ein juristischer Fachstreit wirken mag, ist tatsächlich eine Grundsatzfrage unserer Demokratie: Darf eine abgewählte Mehrheit noch tiefgreifende Verfassungsänderungen beschließen, obwohl die Wähler gerade ein neues Parlament mit anderen Mehrheitsverhältnissen bestimmt haben?

Die Antwort muss nein lauten, wenn wir das Demokratieprinzip ernst nehmen. Es ist geradezu absurd, dass ausgerechnet Gregor Gysi, der sich stets als Demokrat inszeniert, nun ein Vorgehen ermöglicht, das den Volkswillen missachtet.

In seinem Statement behauptet Gysi zwar: "Wir unternehmen selbstverständlich alles, um diese Wahnsinnsrüstung zu verhindern" – doch gleichzeitig verweigert er sich dem einzigen Weg, der nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich etwas bewirken könnte. Diese Doppelmoral ist entlarvend.

Was jetzt?

Trotz Gysis Blockade bleibt zu hoffen, dass der Versuch unternommen wird, den neuen Bundestag eigeninitiativ zu konstituieren. Wie der Text richtig anmerkt: Selbst wenn dieser Versuch scheitern sollte, würde dies die Widersprüchlichkeit des Bundesverfassungsgerichts offenlegen – und damit die Verantwortung dorthin verschieben, wo sie hingehört.

Das Mindeste, was die Öffentlichkeit verlangen kann, ist Transparenz. Die Bürger sollten wissen, dass hier ein Politiker wie Gysi mit juristischen Taschenspielertricks den demokratischen Prozess unterläuft – und damit letztlich den Wählerwillen missachtet.

Eines ist sicher: Die Angelegenheit wird in die Verfassungsgeschichte eingehen – entweder als Beispiel dafür, wie raffinierte juristische Winkelzüge die Demokratie aushöhlen können, oder als Beweis für die Widerstandsfähigkeit unseres Systems gegen solche Manipulationsversuche. Es bleibt zu hoffen, dass sich Letzteres durchsetzen wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen