Das Gutachten Schlegel/INSM und die Geschichte, die es nicht kennen will
Es gibt Begriffe, die Geschichte tragen. Schwer, blutig, unverkennbar.
„Selbstverschuldete Bedürftigkeit" ist so ein Begriff.
Prof. Dr. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, verwendet ihn in seinem Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) – Oktober 2025 – ohne mit der Wimper zu zucken. Wer eine zumutbare Arbeit ablehne, sei nicht „bedürftig" im Rechtssinn. Die Bedürftigkeit sei selbstverschuldet. Und deshalb: kein Geld, keine Wohnung, keine Krankenversicherung.
Wer die Geschichte kennt, hält inne.
Kein Geld. Kein Dach. Kein Arzt.
Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, soll laut Schlegel keinen Anspruch auf Grundsicherung mehr haben. Keinen Regelsatz. Keine Miete. Keine Heizkosten. Auch bei wiederholter Pflichtverletzung sieht er nur „Härtefallregelungen" vor – als Gnadenakt, nicht als Recht.
Und dann kommt der Punkt, der alles übertrifft: Wer keine Leistungen mehr bekommt, verliert damit auch die gesetzliche Krankenversicherung. Die staatliche Auffangversicherung? Greift laut Schlegel ebenfalls nicht – denn die Bedürftigkeit sei ja selbstverschuldet. Was bleibt: Notaufnahme. Akute Schmerzen. Schwangerschaft.
Das ist das Versorgungsniveau eines Armenhauses. Nur ohne das Armenhaus.
Die unfreiwillige Selbstentlarvung
Bevor wir zum historischen Vergleich kommen – Schlegel kommt ihm selbst zuvor.
Er schreibt in seinem Gutachten vorsorglich, Kritiker würden „unzulässige Parallelen zum Vorgehen des NS-Regimes gegen Arbeitsscheue" ziehen. Er baut diesen Abwehrreflex proaktiv in sein eigenes Papier ein – gegen eine Kritik, die zum Zeitpunkt der Abfassung noch niemand öffentlich erhoben hatte.
Das ist kein Argument. Das ist ein Geständnis.
Aber es kommt noch besser. Im Februar 2024, kurz vor seinem Ausscheiden als BSG-Präsident, gab Schlegel der Legal Tribune Online ein Abschiedsinterview. Darin berichtet er stolz, dass er am BSG ein Forschungsprojekt zur NS-Vergangenheit des Gerichts initiiert habe – zur Frage, ob frühere Richter „Gedankengut aus der NS-Zeit in ihre Rechtsprechung getragen haben." Er warnt vor der AfD. Er sagt wörtlich: „Die NSDAP hat auch mit geringen Prozentpunkten angefangen."
Wenige Monate später legt er der INSM ein Gutachten vor, das die Verwaltungslogik der NS-Asozialen-Verfolgung in moderne Rechtssprache übersetzt.
Derselbe Mann. Zwei Dokumente. Ein Widerspruch, für den es keine ehrliche Auflösung gibt.
Wer sich gegen einen Vorwurf verteidigt, bevor er gestellt wurde, und gleichzeitig vor historischen Wiederholungen warnt – der weiß genau, was er tut. Schlegel kennt die Geschichte. Er weiß, welche Logik er reaktiviert. Und er tut es trotzdem – mit Fußnoten, mit Paragraphen, mit dem Rückenwind von Gesamtmetall.
Wolfgang Ayaß und die Erfindung des „Asozialen"
Der Historiker Wolfgang Ayaß hat in seinem Standardwerk „Asoziale" im Nationalsozialismus akribisch dokumentiert, wie das NS-Regime eine Kategorie von Menschen schuf, die außerhalb der Volksgemeinschaft standen – nicht wegen Rasse, sondern wegen Verhalten. Wegen mangelnder „Leistungsbereitschaft".
Betroffen waren: Arbeitslose, die sich Arbeit verweigerten. Bettler. Obdachlose. „Herumtreiber". Menschen, die tranken, straffällig wurden, nicht „funktionierten".
Das NS-Regime nannte sie: asozial. Und es entwickelte für sie eine eigene Verfolgungslogik: Der entscheidende Rechtsbegriff lautete selbstverschuldete Notlage. Wer durch eigenes Verhalten in Not geraten war, hatte keinen Anspruch auf Fürsorge der Volksgemeinschaft. Die Konsequenz war nicht Strafe im strafrechtlichen Sinn. Es war Entzug. Entzug von Unterstützung. Entzug von Rechten. Einweisung in Arbeitslager. Deportation in Konzentrationslager, wo die „Asozialen" den schwarzen Winkel trugen.
Das Instrument: Vermutung. Wer nicht arbeitete, obwohl er arbeiten konnte, galt als arbeitsscheu. Der Beweis lag beim Betroffenen.
Die falsche Kleidung als Rechtstatbestand
Schlegel will gesetzliche Vermutungsregelungen einführen. Er fordert wörtlich eine Vermutungsregelung für den Fall, dass jemand „in ihrem Verhalten oder Auftreten bei Vorstellungsgesprächen nach Wahrnehmung des potenziellen Arbeitgebers auf eine fehlende Bereitschaft zur ernsthaften Arbeitsuche schließen lässt" oder „unrealistische Entgeltvorstellungen" äußert.
Das bedeutet in der Praxis: Wer in den Augen des Arbeitgebers die falsche Kleidung trägt oder sich falsch verhält, dem wird gesetzlich unterstellt, er wolle nicht arbeiten. Gelingt der Gegenbeweis nicht: kein Bürgergeld, keine Miete, keine Krankenversicherung.
Kein Richter entscheidet. Der Sachbearbeiter entscheidet. Der Arbeitgeber kann melden.
Wolfgang Ayaß beschreibt auf Seite 177 seines Werkes die Arbeitserziehungslager des NS-Regimes: 56 Tage Haft – kein Urteil, kein Richter, keine Anklage. Rein administrative Einweisung für Menschen, die zu langsam arbeiteten, zu wenig leisteten, sich „verweigerten". Ein Betrieb konnte einen Arbeiter melden. Die Gestapo entschied. Das reichte.
Die Struktur ist identisch mit dem, was Schlegel heute fordert: Nicht das Strafrecht greift, sondern die Verwaltung. Kein Gericht – der Sachbearbeiter entscheidet. Der Arbeitgeber berichtet, was er gesehen hat. Die Kleidung. Das Verhalten.
Arbeitserziehungslager damals. Vollständiger Leistungsentzug heute. Die Konsequenz ist eine andere. Die Logik ist dieselbe: Wer nicht funktioniert, wer nicht passt, wer auffällt – fällt aus dem Schutzbereich des Staates heraus. Administrativ. Ohne Gericht. Auf Zuruf.
Und man frage sich: Was sind die heutigen Pflicht-Coachings, die Eingliederungsmaßnahmen, die Aktivierungskurse „damit man sich das Arbeiten nicht entwöhnt" – wenn nicht die zivilisierte Fortsetzung genau dieser Logik? Der Rahmen ist weicher geworden. Das Prinzip – Zwang zur Anpassung unter Androhung des Entzugs – ist geblieben.
Die Sprache lügt nicht
Ayaß zeigt, dass die Verfolgung der „Asozialen" immer mit dem Angriff auf die Sprache begann. Begriffe wie „arbeitsscheu", „gemeinschaftsfremd", „Schmarotzer" wurden systematisch in die Rechtsprache eingeführt – um die Entrechtung administrativ handhabbar zu machen.
Heute: „Totalverweigerer". „Selbstverschuldete Bedürftigkeit". „Unrealistische Lohnforderungen" als Indiz für fehlende Arbeitswilligkeit.
Jugendliche sagen heute „hartzen" und meinen: faulenzen, schmarotzen, nutzlos sein. Die Spracharbeit der letzten drei Jahrzehnte – Hartz IV, die Dauerkampagne über „Sozialstaatsmissbrauch", die INSM-finanzierten Werbefeldzüge – hat diese Sprache ins Alltagsbewusstsein eingeschrieben. Der Hartzer ist der neue Ausgestoßene, der neue „Asoziale", der neue „Arbeitsscheue". Er dient der massenpsychologischen Aufwertung derer, die noch Arbeit haben – und sei sie noch so schlecht bezahlt: Gottlob, ich bin kein Hartzer. Wenigstens das.
Das ist keine spontane Volksmeinung. Das ist das Ergebnis von Jahrzehnten gezielter Spracharbeit. Schlegel liefert ihr die juristische Krönung.
Wer ist dieser Mann – und wer bezahlt ihn?
Rainer Schlegel war über acht Jahre Präsident des Bundessozialgerichts. Er hat in dieser Zeit über die Ansprüche von Millionen Menschen mitentschieden: Arbeitslose, Kranke, Behinderte, Arme. Er ist CDU-Mitglied – er sagt es selbst im Interview, ohne Umschweife.
Seit März 2024 ist er Pensionär. Nicht Rentner. Pensionär. Mit einer lebenslangen Beamtenpension, die kein Jobcenter der Welt kürzen kann. Kein Sachbearbeiter kann ihn auffordern, seine Kleidung zu überdenken. Keine Vermutungsregelung trifft ihn. Er ist abgesichert – auf Staatskosten, auf Lebenszeit.
Für sein Gutachten hat er ein Honorar erhalten. Von der INSM – finanziert durch Gesamtmetall, den Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie, der seit dem Jahr 2000 systematisch für Lohnzurückhaltung, Deregulierung und Sozialstaatsabbau wirbt.
Dieselben Arbeitgeberverbände, die Zehn Millionen Osteuropäer als Wanderarbeiter, als Lohndrücker, als Streikbrecher wider Willen durch Deutschland schleusen – und damit die Löhne drücken. Automatisierung vernichtet weitere Arbeitsplätze. Deindustrialisierung macht ganze Regionen beschäftigungslos. Und während all das passiert, bezahlen dieselben Akteure einen abgesicherten Pensionisten dafür, denjenigen, die am Ende dieser Entwicklungen stehen, auch noch den Arzt wegzunehmen.
Das ist keine Sachverhaltsanalyse. Das ist ein Auftrag. Und Schlegel führt ihn aus.
Was normalisiert wird
Normalisiert wird der Gedanke, dass ein Mensch ohne Arbeit kein vollständiges Mitglied der Gesellschaft ist.
Normalisiert wird, dass Würde im Umgang mit Behörden verdächtig ist.
Normalisiert wird, dass der Staat kranken Menschen die medizinische Versorgung entziehen darf – wenn er ihre Not für selbst verschuldet hält.
Das ist nicht Sozialreform. Das ist die Herausdefinition bestimmter Menschen aus dem Schutzbereich des Staates – Gutachten für Gutachten, Paragraph für Paragraph.
Ayaß hat beschrieben, wie es endet, wenn eine Gesellschaft diesen Weg geht.
Schlegel hat gewarnt: „Die NSDAP hat auch mit geringen Prozentpunkten angefangen."
Und dann hat er das Gutachten geschrieben.
Wer das für bewusste Korruption hält, unterschätzt die Eleganz des Systems. Anthony Sutton beschrieb es als Zwiebelstruktur: Der Kern gibt die Richtung weiter in die nächste Schicht, die nächste Schicht in die übernächste – jede in sich geschlossen, jede ohne vollständiges Bild des Ganzen. Schlegel muss den Kern nicht kennen. Er liefert trotzdem. Das System produziert seine Überzeugungstäter – es bestellt sie nicht.
Was folgt
Gutachten enden auf Papier. Die Konsequenzen enden auf der Straße.
Was Schlegel im Auftrag von Gesamtmetall entwirft, ist kein abstraktes Rechtskonstrukt. Es ist ein Produktionsplan. Er produziert Obdachlose. Er produziert Kranke ohne Arzt. Er produziert Kriminalität. Und er produziert Profit – für genau jene, die dieses System betreiben und von ihm leben.
Wer das nicht glaubt, sollte sich ansehen, wer in diesem Land an der Verelendung verdient: die Gefängnisindustrie, die Wohlfahrtskonzerne mit ihren zweistelligen Milliardenbudgets, die Träger der Pflichtmaßnahmen, die Suchthilfe, die private Sicherheitsbranche.
Alle diese Akteure brauchen, was Schlegel produziert: Menschen ohne Netz.
→ Teil II: Die Ökonomie des Elends – Wer an der Verelendung verdient
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