In Deutschland gibt es eine lautstarke Klientel, die auf Bürgergeldempfänger schimpft und „Schmarotzer" ruft. Dieselbe Klientel kassiert Ehegattensplitting, Dienstwagenprivileg, Elterngeld nach Einkommensersatz, staatlich subventionierte Kulturabende und solar-geförderten Poolbetrieb — alles aus der Staatskasse, alles ohne Stigma. Hinter den großen Industriesubventionen — Kohle gestern, Erneuerbare heute — stecken dieselben Finanzinvestoren. Das Etikett wechselt. Die Eigentümerstruktur bleibt. Die Gesamtrechnung übertrifft das Bürgergeld um ein Vielfaches.
Am 17. April 2025 saß Robin Alexander bei Maybrit Illner und erklärte dem Publikum, dass man doch wohl noch darüber reden dürfen müsse, ob der Staat Familien mit 300.000 Euro Jahreseinkommen Elterngeld zahlen solle. Er hatte sachlich recht. Was er nicht sagte — und was die gesamte Runde verschwieg — ist die eigentliche Frage: Warum gilt nur diese eine Leistung als diskussionswürdig, während ein ganzes System unsichtbarer Privilegien für die obere Mitte und die Besserverdienenden vollständig außerhalb der Debatte steht?
Es gibt in Deutschland eine stabile Erzählung: Der Sozialstaat alimentiert die Faulen, die Bürgergeldempfänger, die „Hängematte". Diese Erzählung ist nicht nur unvollständig — sie ist die gezielte Umlenkung des Blicks. Denn während über 563 Euro Bürgergeld-Regelsatz öffentlich gestritten wird, fließen still und ohne Empörung Milliarden in Richtung derjenigen, die am lautesten rufen.
Posten 1: Das Ehegattensplitting — 21 Milliarden Euro jährlich
Das Ehegattensplitting ist die größte Einzelsubvention im deutschen Steuerrecht. Über 21 Milliarden Euro entgehen dem Staat jährlich, weil Ehepaare ihr Einkommen steuerlich zusammenlegen und halbieren können. Klingt neutral. Ist es nicht.
Der Mechanismus begünstigt strukturell genau eine Konstellation: den Haushalt, in dem ein Partner sehr viel, der andere sehr wenig oder gar nichts verdient. Je größer der Einkommensunterschied, desto höher der Splitting-Vorteil. Einverdienst-Ehen mit Spitzengehalt erzielen im Durchschnitt einen steuerlichen Vorteil von 2.800 Euro jährlich — Doppelverdienerhaushalte mit ähnlichem Gesamteinkommen erhalten weniger als die Hälfte davon.
Und mit Familienpolitik hat das wenig zu tun: Nur knapp zwei Drittel des Entlastungsvolumens entfallen überhaupt auf Ehen mit Kindern. 93 Prozent der Gesamtentlastung fließen in die alten Bundesländer. Der Bürgergeldempfänger finanziert dieses Modell mit. Er hat davon keinen Cent.
Posten 2: Das Dienstwagenprivileg — bis zu 8 Milliarden Euro jährlich
Wer einen Dienstwagen privat nutzt, muss diesen geldwerten Vorteil mit pauschal einem Prozent des Listenpreises monatlich versteuern — unabhängig davon, wie viel er das Fahrzeug tatsächlich privat nutzt. Das Umweltbundesamt beziffert den dadurch entstehenden Steuerausfall auf fünf bis über acht Milliarden Euro jährlich.
Wer profitiert? Fast jeder dritte Beschäftigte mit einem Bruttogehalt ab 6.000 Euro monatlich verfügt über einen Dienstwagen. Bei Arbeitnehmern unter 2.000 Euro brutto sind es gerade einmal ein Prozent. Das Dienstwagenprivileg ist eine Subvention für Führungskräfte und leitende Angestellte, bezahlt von der Allgemeinheit. Christian Lindner nannte den Begriff „Privileg" einst „linkes Framing". Die Zahlen nennen es anders.
Posten 3: Das Elterngeld — 7,5 Milliarden Euro, strukturell regressiv
Zurück zum Maybrit-Illner-Abend. Robin Alexander sprach von 300.000 Euro Jahreseinkommen und 1.800 Euro Elterngeld im Monat. Das ist das sichtbare Ende. Das unsichtbare Ende ist das Grundprinzip: Das Elterngeld wird nach Einkommensersatz berechnet. Wer vorher 5.000 Euro netto verdiente, bekommt mehr als jemand, der 1.500 Euro verdiente. Der Staat zahlt den Besserverdienenden mehr — und nennt das Familienpolitik.
Das Gesamtvolumen liegt bei 7,5 Milliarden Euro jährlich. Der Bürgergeldempfänger erhält keinen Cent davon — weil er kein Erwerbseinkommen hatte, das ersetzt werden könnte. Das Instrument schließt die Ärmsten strukturell aus und subventioniert überproportional die obere Mitte.
Posten 4: EEG und Solarförderung — Umverteilung von unten nach oben
Jahrelang wurde die EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt — auch auf den Mieter in der Sozialwohnung, der kein Dach besitzt und keine Solaranlage installieren kann. Wer profitierte? Der Eigenheimbesitzer mit Südausrichtung, KfW-Kredit, Einspeisevergütung für 20 Jahre und beheiztem Pool im Garten.
Das EEG-Gesamtvergütungsvolumen lag in Spitzenjahren bei über 15 Milliarden Euro jährlich, zuletzt noch bei rund 9 bis 10 Milliarden. Die Umverteilungsrichtung ist strukturell eindeutig: von den Mietern und Geringverdienern zu den Eigenheimbesitzern und Kapitalinvestoren — unter dem Etikett „Energiewende". Wer kein Kapital hat, kann keine Anlage kaufen. Wer zur Miete wohnt, hat kein Dach. Die Kosten werden sozialisiert, die Erträge privatisiert.
Posten 5: Kulturförderung — 15 Milliarden Euro für das Bildungsbürgertum
Bund, Länder und Gemeinden geben jährlich rund 15 Milliarden Euro für Kultur aus. Der größte Einzelposten: Theater und Musik mit über 4,6 Milliarden Euro. Pro Theaterplatz und Vorstellung bedeutet das eine staatliche Subvention von 80 bis 150 Euro — unabhängig davon, was der Besucher an der Kasse bezahlt.
Das Paradebeispiel ist die Elbphilharmonie Hamburg. Ursprünglich mit rund 77 Millionen Euro kalkuliert, wurden am Ende knapp eine Milliarde Euro aus öffentlichen Mitteln aufgewendet — in einer Stadt mit hochkonzentrierter Milliardärsdichte. Die Hamburger Unternehmerdynastien hätten dieses Gebäude als philanthropisches Projekt stemmen können. Stattdessen: Staatskasse.
Wer geht ins Theater, in die Oper, in das Konzert? Es ist das Bildungsbürgertum, die obere Mittelschicht, die akademische Klasse. Der Bürgergeldempfänger finanziert über seine indirekten Steuern den Opernabend des Unternehmensberaters mit — und wird gleichzeitig als „Schmarotzer" bezeichnet.
Posten 6: Regionalflughäfen — Subvention für Geschäftsreisende
Deutschland unterhält ein dichtes Netz an Regionalflughäfen, das ohne staatliche Subventionen nicht überlebensfähig wäre. Das Gesamtvolumen der direkten und indirekten Förderung liegt im höheren dreistelligen Millionenbereich jährlich. Wer nutzt diese Infrastruktur? Geschäftsreisende, Vielflieger, Unternehmensvertreter. Nicht die Unterschicht, die sich ein Flugticket ohnehin kaum leisten kann.
Posten 7: Kohlesubventionen — 432 Milliarden Euro, und wer hat das Geld wirklich bekommen?
Über drei Jahrzehnte flossen 432 Milliarden Euro Steuergelder in die deutsche Kohlebranche — 330 Milliarden für die Steinkohle, 92 Milliarden für die Braunkohle. Das politische Argument lautete stets: Arbeitsplatzerhalt. Das Ergebnis: Zuletzt noch rund 23.000 Beschäftigte in beiden Sektoren zusammen. Rechnet man nach, ergibt das eine Subvention von 626.087 Euro pro Arbeitsplatz und Jahr — während ein Bürgergeldempfänger mit rund 12.857 Euro jährlich auskommen musste. Ein einziger subventionierter Kohle-Arbeitsplatz kostete den Staat so viel wie das Bürgergeld für 49 Empfänger.
Aber die entscheidende Frage lautet: Wer hat das Geld tatsächlich bekommen? Nicht die Kumpel. Recherchen haben den Mechanismus offengelegt: Richtig profitiert haben die Gesellschafter der RAG — Hoesch, ThyssenKrupp, RWE, E.ON und ihre Vorgängerbetriebe. Der Mechanismus war dabei besonders raffiniert: Die Eigentümer der RAG waren gleichzeitig ihre eigenen Kunden. Ihr Interesse war nicht, gute Kohlepreise für die RAG zu erzielen — sondern möglichst billig einzukaufen. Denn die Verluste der RAG wurden vom Staat gedeckt. Die Subventionen flossen also nicht in Löhne, sondern in die Margen der Konzerne, die sich selbst belieferten.
Und zum Abschluss gab es noch einmal extra: Im Kohleausstiegsgesetz wurden RWE und die ostdeutsche LEAG mit 4,35 Milliarden Euro für die Stilllegung ihrer Kraftwerke entschädigt. Die Konzerne wurden also nicht nur jahrzehntelang für den Betrieb subventioniert — sie wurden am Ende auch noch dafür bezahlt, aufzuhören.
Wer ist RWE? Die Belegschaft hält 1 Prozent der Anteile. 99 Prozent halten institutionelle Investoren, Finanzfonds und Großaktionäre. Beim Kohleausstieg 2020 — als BlackRock längst einer der größten Einzelaktionäre war — kassierte RWE 4,35 Milliarden Euro Abfindung für die Stilllegung eigener Kraftwerke. Erst Industriekapital, dann Finanzkapital. Das Narrativ „Kohlesubventionen retten Arbeitsplätze" war die Legitimationskulisse. Das Prinzip blieb dasselbe.
Posten 8: Erneuerbare Energien — dasselbe in Grün
Die Energiewende wird als historischer Systemwechsel verkauft. Strukturell ist sie eine Neuauflage desselben Prinzips: staatlich garantierte Erträge fließen zu privaten Kapitalinvestoren — diesmal unter grünem Etikett.
Die EEG-Einspeisevergütung garantiert Anlagenbetreibern über 20 Jahre einen festen Preis für eingespeisten Strom — unabhängig vom Marktpreis. Das ist keine Förderung kleiner Hausbesitzer. Das ist eine staatlich garantierte Renditeabsicherung für Großinvestoren. BlackRock — derselbe Finanzkonzern, der Großaktionär bei RWE ist — hat seit 2011 über 250 Wind- und Solarprojekte finanziert und investiert Milliarden in deutsche Erneuerbare-Anlagen, abgesichert durch gesetzlich garantierte EEG-Vergütungen. Bezahlt wird das über die Stromrechnung jedes Haushalts — auch des Bürgergeldempfängers.
Der Mieter in der Sozialwohnung zahlt über seine Stromrechnung. Der institutionelle Investor kassiert 20 Jahre lang garantierte Staatsrendite. Das Etikett wechselt von „Kohle" zu „Klimaschutz". Die Eigentümerstruktur bleibt. Das Prinzip bleibt. Wer zahlt, bleibt.
Die Gesamtrechnung — Teil I
Addiert man die hier genannten Positionen ergibt sich folgendes Bild. Die Kohlesubventionen werden dabei als Jahresdurchschnitt gerechnet (432 Mrd. über 30 Jahre = 14,4 Mrd. jährlich), nicht als kumulierte Gesamtsumme — um die Vergleichbarkeit mit den anderen Jahreswerten zu gewährleisten:
Ehegattensplitting: ~21 Mrd. €
Kulturförderung: ~15 Mrd. €
Kohlesubventionen (Jahresdurchschnitt): ~14,4 Mrd. €
EEG / Einspeisevergütung: ~9–10 Mrd. €
Elterngeld (strukturell regressiv): ~7,5 Mrd. €
Dienstwagenprivileg: ~5–8 Mrd. €
Regionalflughäfen: ~0,5 Mrd. €
Summe (konservativ): ~73–76 Milliarden Euro jährlich
Zum Vergleich das gesamte Bürgergeld-System 2024 — aufgedröselt wie es tatsächlich aussieht:
Regelleistungen inkl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (fließen direkt an die Kassen, nie durch die Hand des Empfängers): ~26,5 Mrd. €
Unterkunft und Heizung (geht direkt an Vermieter): ~11,1 Mrd. €
Verwaltungskosten der Jobcenter (Personal, Miete, Technik): ~6,5 Mrd. €
Eingliederungsleistungen (Maßnahmen, Kurse, Träger): ~3,2 Mrd. €
Gesamtsystem: ~47–48 Milliarden Euro
Was tatsächlich als Bargeld beim Empfänger ankommt — der Regelsatz von 563 Euro im Monat — ist der kleinste Teil dieses Systems. Fast die Hälfte des gesamten Bürgergeld-Haushalts fließt an Vermieter, Krankenkassen, Jobcenter-Personal und Maßnahmeträger. Der viel geschmähte „Schmarotzer" ist in diesem System vor allem: Rohmaterial für einen staatlich finanzierten Verwaltungsapparat. Auch das ist eine Form der Klassensubvention — nur gut versteckt.
Die Klassensubventionen aus Teil I übersteigen das Bürgergeld-Gesamtsystem bereits um rund 60 Prozent. Und das sind erst die offensichtlichsten Posten.
Warum dieser Diskurs so funktioniert wie er funktioniert
Es gibt einen präzisen Begriff für das, was hier geschieht: selektive Empörungsökonomie. Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf sichtbare, stigmatisierbare Transfers gelenkt — den Bürgergeldempfänger, den „Sozialfall" — während strukturell weit umfangreichere Staatsleistungen an privilegierte Gruppen unter Begriffen wie „Förderung", „Anreiz", „Familienleistung", „Kulturauftrag" oder „Klimaschutz" firmieren und damit der moralischen Bewertung entzogen werden.
Schelsky hat diesen Mechanismus bereits in den 1970er Jahren beschrieben: Die Sinnproduzenten — Journalisten, Akademiker, NGO-Mitarbeiter, Kulturschaffende — definieren, was als legitim gilt und was als Missbrauch. Sie definieren nicht zufällig so, dass ihre eigenen Leistungen außerhalb der Kritik stehen.
Und dahinter, auf der Ebene der wirklich großen Ströme, gilt dasselbe Prinzip in noch größerem Maßstab: Die Narrative wechseln — Arbeitsplatzsicherung gestern, Energiewende heute. Die Begünstigten bleiben dieselben institutionellen Investoren. Der Steuerzahler und der Stromkunde zahlen. Der Bürgergeldempfänger zahlt mit — und wird als Schmarotzer bezeichnet.
Teil II erscheint in Kürze: Die strukturellen Großpositionen — Lohnkostenzuschuss als direkte Unternehmenssubvention, der 55-Milliarden-Wohlfahrtskomplex, Beamtenpensionen, Kirchenprivilegien und die Agenda-2010-Lohndepression als unsichtbare Dauersubvention für alle Arbeitgeber.
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