Ein einziger Satz über Leihmutterschaft – „Es hat noch nie eine reiche Frau für eine arme Frau ein Kind ausgetragen" – brachte an einem Abend sechs Widersprüche ein. Keiner davon nannte den Fall, um den es ging. Stattdessen kamen: die Frage nach der Definition von arm und reich, der Verweis auf den Markt als Naturgesetz, das Argument, ein Verbot nehme armen Frauen eine Einnahmequelle, und dreimal derselbe Arbeitsvergleich – Müllabfuhr, Bau, Personenschutz. Dann der Punkt, an dem einer den Organverkauf durch Mittellose als Win-win bezeichnete. Genau das hatte Jahre zuvor bereits ein deutscher Wirtschaftsprofessor öffentlich vorgeschlagen. Das Bemerkenswerte an diesem Abend ist nicht, dass die Argumente verrückt gewesen wären. Sie waren konsistent – sechs Fremde benutzten unabhängig voneinander dieselbe Kette, die der libertäre Theoretiker Murray Rothbard bereits 1982 bis zum freien Markt für Kinder zu Ende gedacht hat. Und in fünf Stunden erwähnte kein einziger von ihnen das Kind.
Der Satz, mit dem alles anfing, ist nicht von mir. Er stammt von der Publizistin Birgit Kelle, die ihn in einem Gespräch über die internationale Leihmutterschaftsindustrie gesagt hat, nachdem sie sich testweise als Kundin ausgegeben und innerhalb von Minuten Zugang zu zwei Katalogen bekommen hatte: einem für die Eizellspenderin, einem für die Frau, die austrägt.
Es hat noch nie eine reiche Frau für eine arme Frau ein Kind ausgetragen.
Ich habe diesen Satz veröffentlicht, sonst nichts. Kein Kommentar, keine Begründung, keine Forderung. Was in den folgenden fünf Stunden zurückkam, ist die eigentliche Geschichte – nicht weil es besonders wütend gewesen wäre, sondern weil es besonders geordnet war.
Ich nenne im Folgenden keine Namen. Es handelt sich um Privatpersonen, und es geht nicht um sie. Es geht um ein Argumentationsmuster, das sechsmal in Folge auftrat, ohne dass die Beteiligten voneinander wussten.
Erster Zug: Definieren Sie erst einmal
Die erste Antwort kam nach sechs Minuten und lautete sinngemäß: Wie definiert man eigentlich eine reiche und wie eine arme Frau?
Das klingt nach Sorgfalt und ist das Gegenteil. Wer die Vorfrage aufmacht, verhandelt nicht mehr die Sache. Die Behauptung war eine über die Richtung eines Vorgangs, nicht über eine Einkommensschwelle. Man braucht keine Grenzwerte, um festzustellen, dass in Kiew, Tiflis, Cancún und Anand das Geld immer in die eine Richtung fließt und das körperliche Risiko in die andere. Die Antwort war entsprechend: Ich definiere das nicht, der Markt tut es.
Zweiter Zug: Dann ist es eben ein Naturgesetz
Darauf kam die Erwiderung, dann werde es wohl so sein müssen, der Markt behalte ja immer recht – Naturgesetz.
Das ist ein Strohmann, und zwar ein aufschlussreicher. Aus einer Beschreibung wurde eine Rechtfertigung gemacht, die niemand geäußert hatte. Wer beschreibt, wie ein Markt funktioniert, hat damit nicht gesagt, dass er recht hat. Im Gegenteil: Dass er so funktioniert, ist der Grund, ihn zu verbieten. Auf den Hinweis, dass Leihmutterschaft in Deutschland seit Jahrzehnten verboten ist, folgte der Vorschlag, ich dürfe den Markt gern für mich persönlich verbieten – und, als das nicht trug, das eingeklammerte Zugeständnis, dann eben „regional".
Vier Antworten, vier Themenwechsel, kein Gegenbeispiel. Aber immerhin ein Eingeständnis: Das Verbot existiert, es ist nur lästig.
Dritter Zug: Das Verbot schadet den Armen
Der nächste Einwand war der stärkste des Abends und kam von jemandem, der tatsächlich diskutieren wollte: Weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten sei, habe die arme Frau eine Möglichkeit weniger, an Geld zu kommen.
Das Argument hat Substanz. Wer eine Erwerbsmöglichkeit verbietet, entscheidet über Menschen hinweg, die sie gebraucht hätten. Es hat nur eine Reichweite, die sein Vertreter selten mitdenkt: Dieselbe Logik trägt für den Nierenverkauf, für Schuldknechtschaft, für jede Vertragsform, die jemand ausschließlich eingeht, weil ihm die Alternative fehlt. Wenn die Not das Einverständnis erzeugt, ist das Einverständnis kein Argument mehr, sondern der Befund.
Die Antwort darauf lautete, es gebe die Situation der letzten verbliebenen Einnahmequelle wohl eher nicht; Austragen bringe schlicht mehr ein als Putzen. Nun ist genau diese Situation aktenkundig. In dem Verfahren, das dem Obersten Gerichtshof von Iowa vorlag, wollte eine Frau selbst ein Kind, brauchte dafür aber eine künstliche Befruchtung – und ihre Krankenversicherung zahlte diese Behandlung nicht. Um sie bezahlen zu können, trug sie gegen Honorar das Kind fremder Leute aus. Sie verkaufte also eine Schwangerschaft, um sich die eigene leisten zu können.
Und wenn es tatsächlich nur die besser bezahlte Alternative wäre, müsste sich das Angebot auch nach oben verteilen. Es tut es nicht. Akademikerinnen und Ärztinnen tragen nicht aus. Das Angebot verteilt sich exakt entlang der Not – deshalb ist es keine Berufswahl. Die Erwiderung darauf war entwaffnend ehrlich: Für Akademiker lohne es sich eben nicht.
Damit war der Befund eingeräumt. Bestritten wurde nur noch seine Bedeutung.
Vierter Zug: Dreimal derselbe Vergleich
Drei verschiedene Leute brachten in unterschiedlicher Tonlage dasselbe Bild: Der Müllwerker ruiniert seinen Körper auch. Der Bauarbeiter auch. Der Personenschützer verkaufe sogar vertraglich sein Leben – aber sobald Geschlechtsorgane im Spiel seien, sei das Geschrei groß.
Der Vergleich scheitert an drei Stellen.
Er wirft Lebenszeit und körperliche Unversehrtheit in einen Topf. Verkauft wird milliardenfach nur das Erste: Zeit gegen Geld, der Körper bleibt beim Arbeitenden. Die Unversehrtheit ist überall dort, wo es um Substanz geht, dem Handel gerade entzogen – deshalb gibt es ein Organhandelsverbot und deshalb steht in Artikel 3 der EU-Grundrechtecharta, dass der menschliche Körper und seine Teile nicht zur Erzielung von Gewinnen genutzt werden dürfen.
Der Personenschützer trägt außerdem fremdes Risiko, nicht eigenes. Er verspricht nicht, sich selbst zu schädigen, sondern anwesend zu sein, falls ein Dritter angreift. Er kann jederzeit kündigen, und eine Klausel, die zum Sterben verpflichtet, wäre nichtig. Die Leihmutter dagegen schuldet die Belastung selbst: Die neun Monate mit erhöhtem Präeklampsie- und Hypertonierisiko sind nicht das Risiko des Vertrags, sie sind seine Erfüllung – und kündigen kann man eine begonnene Schwangerschaft nicht.
Vor allem aber fehlt in der ganzen Aufzählung das Entscheidende. In keinem der Vergleichsfälle wird am Ende ein Mensch übergeben, der nichts unterschrieben hat. Der Vergleich funktioniert ausschließlich, solange man das Kind wegdenkt. Wer den Unterschied „Geschlechtsorgane" nennt, tut genau das.
Nebenbei widerlegt der Vergleich sich selbst. Es stimmt nicht, dass der Verschleiß von Körpern niemanden interessiert. Weil am Bau Körper verschleißen, gibt es Arbeitsschutz, Unfallversicherung, Arbeitszeitgrenzen. Für Schwangere gibt es einen Mutterschutz, der so weit reicht, dass regelmäßig keine Lasten über fünf Kilogramm gehoben werden dürfen. Die Rechtsordnung schützt die Schwangere also vor dem Bücken. Ausgerechnet für den Vertrag, in dem sie vorab über einen Schwangerschaftsabbruch verfügen lassen soll, wird Deregulierung gefordert.
Fünfter Zug: Die Reductio wird angenommen
Ich hatte den Organverkauf in die Debatte eingeführt, um die Reichweite des Freiwilligkeitsarguments zu zeigen – als das, was niemand ernsthaft vertreten will.
Er wurde vertreten. Innerhalb einer Stunde antwortete jemand, auch der Verkauf eines Organs könne eine Win-win-Situation sein.
Das ist der Moment, an dem eine Debatte sich selbst erledigt, und zwar nicht durch Widerlegung, sondern durch Offenlegung. Es hilft auch nichts, das für einen Ausrutscher zu halten. Der Bayreuther Gesundheitsökonom Peter Oberender – Lehrstuhlinhaber für Volkswirtschaftslehre, einer der meistzitierten Gesundheitsökonomen des Landes – hat genau diese Position über Jahre öffentlich vertreten. In einem Interview mit dem Deutschlandradio sagte er, wer existenziell bedroht sei, weil ihm das Geld fehle, um den Lebensunterhalt seiner Familie zu finanzieren, müsse nach seiner Auffassung die Möglichkeit zu einem geregelten Verkauf von Organen haben. Gemeint war nicht die Spende nach dem Tod, sondern der Verkauf zu Lebzeiten – und das heißt in der Praxis: die Niere, das einzige Organ, das ein Mensch abgeben und mit dem verbleibenden weiterleben kann.
Es blieb nicht bei der Idee. Oberender forderte eine regulierte Organbörse und begründete das damit, mit Organen werde ohnehin gehandelt, nur derzeit zu menschenunwürdigen Bedingungen; in Indien sei eine Niere für rund 1.500 Euro zu haben. Angesichts der Menschen, die jährlich auf der Warteliste sterben, müsse man über einen geregelten Markt nachdenken. Dass jener indische Preis überhaupt zustande kommt, weil es dort Menschen gibt, die ihn annehmen müssen, war für ihn kein Einwand gegen den Markt, sondern das Argument für seine Legalisierung.
Das ist derselbe Dreischritt wie beim Austragen gegen Honorar. Es gibt Not. Es gibt zahlungsfähige Nachfrage. Also soll der Vorgang legal werden. Niemand muss dafür böse Absichten haben – es genügt ein Denkmodell, in dem die Not nicht das Problem ist, sondern der Preis. Und es hatte für den Ruf des Professors keine erkennbaren Folgen.
Die Grenze ist also nicht verrückt geworden. Sie ist verschoben worden, und zwar von oben.
Sechster Zug: Der Abzweig, den ich nicht genommen habe
Ein weiterer Kommentator riet, weiter zu denken: Es gehe nicht um arm und reich, sondern um ethnische Gruppen.
Das ist kein Weiterdenken, sondern ein Themenwechsel, und er trägt auch sachlich nicht. In der Ukraine und in Georgien tragen Frauen für Landsleute aus; in den Vereinigten Staaten tragen Frauen für Auftraggeber aus aller Welt aus. Was sich in allen Märkten deckt, ist die Kaufkraft, nicht die Herkunft. Dass Armut international ungleich verteilt ist, ändert daran nichts – die Verteilung folgt dem Geld.
Was der Abend gezeigt hat
Sechs Einwände, fünf Stunden, kein einziger Fall in die andere Richtung. Niemand hat die Behauptung widerlegt, weil sie sich nicht widerlegen lässt.
Bemerkenswert war etwas anderes. Diese sechs Leute kannten sich nicht, sie argumentierten unabhängig voneinander, und sie benutzten alle dieselbe Kette: Ich gehöre mir – also gehört mir mein Körper – also ist mein Körper ein Vermögensgegenstand – also darf ich ihn verwerten. Aus dieser Kette folgt jeder einzelne ihrer Sätze zwingend. Deshalb ist es sinnlos, die Sätze zu bekämpfen. Man muss an die Prämisse.
Der Bruch steckt im dritten Glied. Aus „ich gehöre mir" folgt eben nicht „ich bin eine Sache, die ich verwerten kann". Das erste ist ein Freiheitsrecht. Das zweite ist eine Ware.
Der Stammbaum dieses Satzes
Wer glaubt, der Handel mit Kindern sei die bedauerliche Entgleisung eines im Kern vernünftigen Freiheitsdenkens, muss nur nachlesen, was dessen Vordenker selbst geschrieben haben. Murray Rothbard, der philosophisch strengste Vertreter des Anarchokapitalismus, widmet in „The Ethics of Liberty" ein eigenes Kapitel den Kindern. Die Mutter, heißt es dort, werde mit der Geburt zur treuhänderischen Eigentümerin – und Eigentum lässt sich übertragen. Eine wirklich freie Gesellschaft, so seine Folgerung, werde einen blühenden freien Markt für Kinder haben; Eltern sollten ihre Rechte am Kind an jeden verkaufen dürfen, der den vereinbarten Preis zahlt. Die Begründung liest sich wie eine Broschüre der Reproduktionsindustrie: Es gebe eine große unbefriedigte Nachfrage nach Kindern und zugleich überzählige, ungewollte Babys, und der Markt würde beides zusammenführen und alle Beteiligten besserstellen.
Das ist keine Zuspitzung von Kritikern. Es steht so in dem Buch, und es steht bis heute auf den Servern des Mises-Instituts. Ich unterstelle keinem der sechs Kommentatoren, dass er es gelesen hat oder teilt. Ich sage etwas Unbequemeres: Der Satz „das sind doch alles Erwachsene, die freiwillig Verträge schließen" hat einen Stammbaum, und an dessen Ende steht der Kindermarkt – nicht als Missbrauch der Theorie, sondern als deren erklärtes Ziel, aufgeschrieben vor über vierzig Jahren. Der einzige Unterschied zu damals ist, dass der Markt sich die Mühe gespart hat, auf ungewollte Kinder zu warten. Er stellt sie inzwischen selbst her.
Daran hängt die auffälligste Leerstelle dieses Abends. In sechs Einwänden über fünf Stunden kam das Kind kein einziges Mal vor. Es ging um Definitionen, um Märkte, um Einnahmequellen, um Müllabfuhr, Bau und Personenschutz, um Nieren und um Herkunft. Von dem Menschen, der am Ende übergeben wird, kein Wort. Das ist kein Versehen, sondern folgt aus dem Modell: Wer nicht Vertragspartei ist, kommt darin nicht vor. Das deutsche Zivilrecht hat für Vereinbarungen, die einem Nichtbeteiligten Lasten auferlegen, einen feststehenden Begriff – den Vertrag zulasten Dritter – und eine eindeutige Rechtsfolge. Sie sind unzulässig.
Ein Nachtrag zur Fairness. Einer der Beteiligten – derjenige mit dem stärksten Einwand – hat am Ende „fair enough" geschrieben und den Punkt eingeräumt, ohne nachzutreten. Das ist selten genug, um es festzuhalten. Es ändert nichts an der Analyse, aber es widerlegt die bequemste Annahme über solche Debatten: dass ohnehin niemand zuhört.
Verrückt geworden ist unsere Welt also nicht. Das wäre die harmlosere Diagnose. Sie ist konsequent geworden – auf der Grundlage einer Prämisse, die inzwischen so alltäglich ist, dass sechs Leute an einem Abend sie benutzen können, ohne zu bemerken, dass sie eine haben.
Der Ausgangssatz stammt aus einem Gespräch von Prof. Dr. Christian Rieck mit Birgit Kelle über Leihmutterschaft, veröffentlicht am 26. Juli 2026. Zum Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof von Iowa und zur Vertragspraxis in den USA siehe Rachel Rebouché, „Contracting Pregnancy", Iowa Law Review Bd. 105 (2020). Zu den Äußerungen Peter Oberenders siehe sein Interview mit dem Deutschlandradio sowie seine Forderung nach einer Organbörse in der WirtschaftsWoche. Zur libertären Begründung eines Kindermarkts: Murray N. Rothbard, „The Ethics of Liberty", Kapitel 14; ausführlich dazu mein Beitrag „‚Tinder mit guten Genen' – Der Libertarismus hat den Kinderhandel längst zu Ende gedacht". Die Kommentare sind sinngemäß und ohne Namensnennung wiedergegeben.
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