Einspruch zum Zeitpunkt 13:38 ! Ein Unternehmer ist in der Regel nicht
unmittelbar mit der Entrichtung von Steuern oder der Rückzahlung von
Krediten belastet, da er diese finanziellen Verpflichtungen in die
Kalkulation seiner Endproduktpreise integriert. Es ist erst bei der
Erfassung der Waren durch den Endkunden, dass sämtliche Kosten und
Abgaben entrichtet werden. Hierbei meine ich tatsächlich sämtliche finanziellen Verpflichtungen.
Der
Unternehmer agiert gewissermaßen als Vermittler, der die fälligen
Steuern und Gebühren einsammelt und an die entsprechenden Stellen
weiterleitet. Das ist im Wesentlichen seine Aufgabe. Es scheint, dass
das aktuelle Wirtschaftssystem tendenziell die Großunternehmen
bevorzugt, die die Ressourcen und Mittel besitzen, um den Markt zu
dominieren. Dies geschieht oft durch legale und mitunter auch illegale
Strategien zur Ausschaltung von Konkurrenten.
Wenn ein
Unternehmer jedoch keinen Kunden findet, der seine Kredite durch den
Kauf seiner Produkte oder Dienstleistungen abdeckt, geht er pleite. Ein
Handwerksmeister oder der Inhaber eines Nagelstudios hat oft nicht die
gleiche Machtfülle und kann Konkurrenten nur durch eine Senkung der
Lohnkosten bekämpfen. Dies hat zur Folge, dass die Kaufkraft abnimmt,
und eine negative Spirale setzt ein.
PS: Der Unternehmer muss
noch nicht einmal die Löhne vorfinanzieren, das machen die Arbeitnehmer
selbst. Sie gewähren dem Unternehmer einen Kredit in Form ihrer
Arbeitsleistung in Höhe eines Monatslohns.
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