Dienstag, 24. September 2024

Dr. Reiner Füllmichs Erfahrungen mit dem deutschen Rechtssystem: Eine detaillierte Zusammenfassung

Dr. Reiner Füllmich, ein deutscher Rechtsanwalt und bekannter Corona-Kritiker, hat vier ausführliche Statements zu seinem laufenden Strafverfahren veröffentlicht. Diese erweiterte Zusammenfassung soll einen tieferen Einblick in seine Erfahrungen mit dem deutschen Rechtssystem geben und die von ihm beschriebenen Missstände deutlicher hervorheben.

1. Die "Entführung" aus Mexiko

Füllmich bezeichnet seine Überführung von Mexiko nach Deutschland nicht als Abschiebung, sondern als Entführung:

  • Er und seine Frau wurden unter dem Vorwand von Pass-/Visaproblemen zum Konsulat gelockt.
  • Die Aktion wurde von deutschen Behörden (BKA, LKA, Staatsanwaltschaft) geplant und durchgeführt.
  • Es gab keine rechtliche Grundlage für eine Abschiebung nach mexikanischem Recht.
  • Die mexikanische Migrationsbehörde wurde zur Kooperation gedrängt.
  • Ziel war es, ein Auslieferungsverfahren zu umgehen, bei dem die Vorwürfe gegen Füllmich hätten geprüft werden müssen.
  • Nur Füllmich wurde nach Deutschland gebracht, seine Frau konnte am nächsten Tag zurückfliegen.
  • Die "Abschiebung" wurde von Deutschland bezahlt, nicht von Mexiko.

Füllmich sieht darin eine bewusste Strategie, um ihn ohne rechtliche Prüfung nach Deutschland zu bringen und dort inhaftieren zu können.

2. Systematische Verweigerung des rechtlichen Gehörs

Füllmich beschreibt, wie ihm konsequent das Recht auf angemessenes rechtliches Gehör verweigert wurde:

  • Vor Anklageerhebung und Haftbefehl (15.03.2023) wurde ihm keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, obwohl die Strafanzeige schon am 02.09.2022 eingereicht wurde.
  • Erst einen Monat nach Verfassen der Anklageschrift und drei Monate nach seiner Inhaftierung wurde ihm erstmals rechtliches Gehör gewährt.
  • Wichtige Aktenbestandteile und mindestens 80 Gesprächsnotizen zwischen Staatsanwaltschaft und Anzeigeerstattern wurden zurückgehalten.
  • Bei der ersten Anhörung am 01.11.2023 wurde er vom Richter mit den Worten unterbrochen, es interessiere nicht, was er zu sagen habe.
  • Diese Vorgehensweise verhinderte eine faire Prüfung der Vorwürfe und die Möglichkeit, das Verfahren frühzeitig zu beenden.

Füllmich argumentiert, dass diese systematische Verweigerung des rechtlichen Gehörs sein verfassungsmäßiges Recht verletzt und einen fairen Prozess unmöglich macht.

3. Schwerwiegende Vorwürfe der Rechtsbeugung

Füllmich wirft dem vorsitzenden Richter und der Staatsanwaltschaft Rechtsbeugung vor:

  • Nachdem sich die ursprünglichen Vorwürfe als unhaltbar erwiesen, wurden neue Vorwürfe konstruiert.
  • Das Gericht verweigert die Anhörung von Zeugen zu den neuen Vorwürfen.
  • Es gibt Versuche, die Öffentlichkeit vom Verfahren auszuschließen, indem das Verfahren weitgehend schriftlich geführt werden soll.
  • Am 31.07.2024 wurde verhindert, dass Viviane Fischer bzw. ihr Anwalt klarstellen konnten, dass es keine Scheingeschäftsvereinbarung gab.
  • Diese Vorgehensweise erfüllt laut Füllmich den Straftatbestand der Rechtsbeugung nach § 339 StGB.

Füllmich sieht darin den Versuch, trotz fehlender Beweise zu einer Verurteilung zu kommen und die Wahrheit zu verschleiern.

4. Einschränkung der Meinungsfreiheit im Gerichtssaal

Füllmich kritisiert Versuche, die Verteidigung in ihren Äußerungen einzuschränken:

  • Der vorsitzende Richter drohte, die Verteidigung wegen ihrer prozessualen Erklärungen zu beschränken.
  • Er unterstellte der Verteidigung die Verbreitung von Halb- und Unwahrheiten.
  • Füllmich sieht darin einen Angriff auf die Meinungs-, Äußerungs- und Informationsfreiheit.
  • Er verweist auf Rechtsprechung, die auch scharfe Formulierungen im "Kampf ums Recht" für zulässig erklärt, besonders in Verfahren von öffentlichem Interesse.

Parallelen zu früheren Fällen von Justizkorruption

Füllmich zieht Parallelen zu seinen früheren Erfahrungen mit Justizkorruption:

  • Er verweist auf seine Arbeit in Prozessen gegen Banken wegen Schrottimmobilien.
  • Dabei deckte er Korruption bis in höchste Justizkreise auf, einschließlich Richter am Bundesgerichtshof.
  • Er beschreibt, wie Strafanzeigen gegen korrupte Richter nicht verfolgt wurden.
  • Er schildert einen Fall, in dem ein kritischer Medienbericht durch Werbegelder unterdrückt wurde.

Diese Erfahrungen sieht Füllmich als Beleg für systematische Probleme im deutschen Rechtssystem.

Politische Dimension des Verfahrens

Füllmich bettet sein Verfahren in einen größeren politischen Kontext ein:

  • Er vermutet politische Motive hinter der Anklage, um ihn als Corona-Kritiker auszuschalten.
  • Er sieht Verbindungen zum Verfassungsschutz, der das Verfahren angeblich steuert.
  • Er argumentiert, dass sein Fall Teil einer größeren Auseinandersetzung um Wahrheit und Gerechtigkeit sei, die weit über seine Person hinausgeht.
  • Er zieht Parallelen zu globalen Entwicklungen und sieht sein Verfahren als Versuch, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Fazit

Dr. Füllmichs Darstellung zeichnet das Bild eines Rechtssystems, das grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit missachtet. Er beschreibt eine Justiz, die bereit ist, Gesetze zu beugen, um zu einer Verurteilung zu kommen, und die kritische Stimmen aktiv unterdrückt. Seine Erfahrungen reichen von der mutmaßlich rechtswidrigen "Entführung" aus Mexiko über die systematische Verweigerung rechtlichen Gehörs bis hin zu Versuchen, die Öffentlichkeit vom Verfahren auszuschließen.

Füllmich stellt sein Verfahren in den Kontext eines größeren Kampfes um Wahrheit und Gerechtigkeit. Er sieht sich nicht nur als Angeklagten, sondern als jemanden, der grundlegende Missstände im Rechtssystem aufdeckt. Seine Darstellung wirft ernsthafte Fragen zur Integrität des deutschen Justizsystems auf und fordert die Leser heraus, kritisch über den Zustand der Rechtsstaatlichkeit nachzudenken.


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