Ach, wie praktisch sich doch die Justiz entwickelt! Ein ehemaliger Staatsanwalt – ausgerechnet ein Kenner des Systems – entdeckt plötzlich, dass er an 'Sexsomnia' leidet, nachdem er seinen 13-jährigen Sohn missbraucht hat. Was für ein glücklicher medizinischer Zufall!
Der BGH hat nun entschieden, dass man diese kreative Verteidigungsstrategie nicht einfach beiseiteschieben darf. Die Ex-Partnerin – zufällig auch Juristin – bestätigt: Ja, er hat auch bei ihr im Schlaf sexuelle Handlungen vorgenommen. Wie ungemein überzeugend, wenn Juristen sich gegenseitig entlasten.
Die neue juristische Wunderwaffe 'Sexsomnia' könnte bald in aller Munde sein. Warum nicht? Schlafwandeln als Ausrede für Bankraub hat ja bisher auch nicht funktioniert – höchste Zeit für Innovationen im Strafrecht!
Während das Opfer, ein Kind, mit den Folgen leben muss, debattieren wir ernsthaft, ob der Täter vielleicht einfach nur schlecht geschlafen hat. Die deutsche Justiz – immer hellwach, wenn es darum geht, den Schlaf der Gerechten zu schützen.
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