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Mittwoch, 25. März 2026

Hartmut Barth-Engelbart – Der Mann, den sie nicht kleinkriegen

Was du wissen musst – in 60 Sekunden

Hartmut Barth-Engelbart, Jahrgang 1947, Schriftsteller, Liedermacher und Grundschullehrer aus dem Odenwald, wird seit sechs Jahrzehnten vom deutschen Staat verfolgt – nicht weil er irrt, sondern weil er trifft. 1968 wird er bei einer Demo von einem Polizei-V-Mann vom Dach gestoßen und ist seither schwerbehindert. 1978 fällt er trotz Erstem Staatsexamen mit 1,5 durchs Zweite mit 5,9 – politisches Berufsverbot im Rahmen des Radikalenerlasses.

Es folgen 13 Jahre Ausschluss vom Lehrerberuf, 36 verschiedene Jobs, Schädelbruch durch Polizeigewalt, verweigerte Sozialleistungen, versuchte Psychiatrie-Einweisung. Ab 2003 baut er mit den „Hanauer Widerstandslesungen" eine Gegenöffentlichkeit auf, die in sieben Jahren 200.000 Menschen erreicht – und neun Jahre lang observiert wird. 2004 beschlagnahmt die Polizei 45 seiner Gedichte „wegen Volksverhetzung", muss sie zurückgeben und den daraus entstandenen Gedichtband auf Staatskosten drucken lassen. Heute ist er 78, schreibt auf barth-engelbart.de weiter und hat seit 2006 über 7.000 Artikel veröffentlicht.

Die Bilanz: Der Staat hat alles versucht – Gewalt, Berufsverbot, Überwachung, juristische Zermürbung. Nur eines hat er nie geschafft: diesen Mann zum Schweigen zu bringen.

Eine Chronik systematischer Verfolgung – und was sie über den deutschen „Rechtsstaat" verrät

Hartmut Barth-Engelbart, geboren am 11. April 1947 in Michelstadt im Odenwald, achtes von neun Kindern einer protestantischen Familie, schreibt unter dem Kürzel „HaBE" seit fast sechs Jahrzehnten gegen die Verhältnisse an. Schriftsteller, Lyriker, Liedermacher, Grafiker, Grundschullehrer, Kinderchorleiter – und vor allem: ein Mann, der den Mund nicht halten will und deshalb einen Preis bezahlt hat, den sich die meisten nicht einmal vorstellen können.

Was ihm angetan wurde, ist keine Anekdotensammlung und kein Einzelfall. Es ist die dokumentierte Biografie eines Menschen, an dem der Staat über Jahrzehnte hinweg ein Exempel statuiert hat. Nicht weil er ein Spinner wäre. Nicht weil er irrt. Sondern weil er trifft. Und weil er nach sechs Jahrzehnten immer noch nicht damit aufgehört hat.


Die frühen Jahre: Schon als Schüler unbequem

Barth-Engelbarts Ärger mit den Behörden begann nicht 1968, sondern schon Anfang der 1960er-Jahre. Seine politischen Publikationen – er war damals noch Schüler – führten zu Disziplinarstrafen bis hin zu Schulverweisen. Ein Jugendlicher, der politische Texte verteilt, wird nicht gefördert, sondern bestraft. Das System hatte ihn früh auf dem Radar.

1966, mit gerade 19 Jahren, wird er wegen der Verteilung von Flugblättern gegen die Notstandsgesetze in Michelstadt festgenommen, in Erbach in Polizeigewahrsam genommen und erkennungsdienstlich behandelt. Und eine Lesung von Lyrik und Prosa gegen die Notstandsgesetze vor dem Bonner Bundeshaus führt zur Festnahme in der Bannmeile. Der Staat hat hier nicht etwa einen Gewalttäter verfolgt – er hat einen jungen Mann verfolgt, der Gedichte vorgelesen hat.

Bundeswehr: Eine Kompanie einsatzuntauglich gemacht

Nach der Schule wird Barth-Engelbart Reserveoffiziersanwärter und Ausbilder bei der Bundeswehr. Was er dort erlebt, beschreibt er so: Die Menschen werden zu willenlosen Kampfmaschinen abgerichtet, ihnen wird das Kreuz gebrochen, sie werden behandelt wie der letzte Dreck, damit sie funktionieren. Seine Reaktion: Er macht durch politische Diskussionen, durch Debatten über die Wehrmacht-Vergangenheit des Offizierskorps, durch Verweigerung der Schießausbildung eine ganze Panzergrenadier-Kompanie einsatzuntauglich. Er nutzt seinen Zwangseinsatz als Unteroffiziersausbilder, um die Soldaten – meist verzweifelte, bankrotte Kleinbauern aus dem Bayerischen Wald, dem Spessart und der Rhön – zur Kriegsdienstverweigerung zu bewegen. Der Mann wird Kriegsdienstverweigerer innerhalb der Bundeswehr.

1968: Vom Dach gestoßen – schwer behindert fürs Leben

Dann kommt das Jahr 1968. Barth-Engelbart beginnt eine Schriftsetzerlehre bei der Frankfurter Rundschau. Sie dauert genau einen Tag.

Bei einer Demonstration gegen den Vietnamkrieg am Amerikanischen Handelszentrum in Frankfurt kommt es zum Vorfall, der sein Leben für immer verändern wird. Die Demonstranten wollen einen bewaffneten Hausmeister der Anaconda-Metallgesellschaft entwaffnen, der mit einem Kleinkalibergewehr vom Vordach auf sie zielt. Barth-Engelbart ist auf dem Dach, als ein Polizei-V-Mann auftaucht – ein schwarzer Bereitschaftspolizist aus Hanau, der als Spitzel in der Demonstrantenszene eingesetzt wird. Er marschiert in der ersten Reihe mit, skandiert „Black Power" und „Ho-Ho-Ho-Tschi-Minh" – und soll dann blitzschnell die „Rädelsführer" festnehmen. Für jeden Festgenommenen gibt es eine Prämie.

Der V-Mann will Barth-Engelbart festnehmen, der wehrt sich. Daraufhin stößt der V-Mann ihn vom Dach.

Barth-Engelbart stürzt, bricht sich an beiden Füßen die Sprunggelenke. Er ist schwer behindert – für den Rest seines Lebens.

Was danach passiert, ist mindestens ebenso erschütternd wie der Sturz selbst: Im Krankenwagen auf dem Weg ins Krankenhaus wird er von zwei Beamten der politischen Polizei verhört. Er soll Namen nennen – ob Rudi Dutschke in Frankfurt Rädelsführer war, oder Hans-Jürgen Krahl, oder Günther Amendt. Nur in den Operationssaal dürfen die Beamten nicht mit hinein. Nach der Operation sitzen sie zwei Tage und zwei Nächte lang zu zweit an seinem Bett. Das Angebot: Wenn er kooperativ sei, bekäme er weniger als fünf Jahre Gefängnis. Aber nur unter der Bedingung, dass er wegen des Sturzes keine Anzeige erstattet.

Er erstattet keine Anzeige – er ist zu arm für das Prozessrisiko. Er bekommt keinen Pfennig Schmerzensgeld, keine Wiedergutmachung, nichts. Es wird 29 Jahre dauern, bis er als Schwerbehindert anerkannt wird – und selbst das erst nach jahrelangem Kampf mit dem Versorgungsamt und unzähligen ärztlichen Zusatzgutachten. Denn als Kommunist bekommt er – so seine Aussage – nicht nur ein De-facto-Berufsverbot, sondern auch eine „Sonderbehandlung" bei allen staatlichen und halbstaatlichen Einrichtungen.

Die „Frankfurter Methode": Als Verbrecher gebrandmarkt

Die Polizei versorgt Zeitungsverlage mit Dossiers über politisch missliebige Personen. Der Stern erhält Fahndungsbilder von der Frankfurter politischen Polizei für eine Titelgeschichte über das organisierte Verbrechen in der „Kriminellen-Hauptstadt Frankfurt" – und illustriert sie mit Fotos des gesamten Bundesvorstands der Sozialistischen Schüler, dessen Mitglied Barth-Engelbart ist. Alle Vorstandsmitglieder werden landesweit als typische Vertreter des organisierten Verbrechens präsentiert. Der Effekt auf die Arbeitssuche zur Finanzierung des Studiums ist verheerend.

Das Berufsverbot 1978: Note 1,5 im Ersten – Note 5,9 im Zweiten Staatsexamen

1969 beginnt Barth-Engelbart das Studium der Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Germanistik und Geschichte. Er schließt sein erstes Staatsexamen mit der Note 1,5 ab. Von 1974 bis 1978 absolviert er das Referendariat, macht herausragenden Projektunterricht, erst gegen den Widerstand einer Schulleitung, dann mit Unterstützung einer anderen.

Dann das zweite Staatsexamen: Note 5,9. Durchgefallen. Faktisches Berufsverbot. Die Diskrepanz zwischen 1,5 und 5,9 ist keine Leistungsbewertung – sie ist politische Selektion im Rahmen des „Radikalenerlasses".

Parallel wird Barth-Engelbart wegen eines „Unvereinbarkeitsbeschlusses" gegen den KBW aus der GEW ausgeschlossen – aus der Gewerkschaft, an deren Aufbau er selbst mitgewirkt hat.

Die Reaktion der Bevölkerung: In Maintal-Bischofsheim kommt es zur zweitgrößten Nachkriegsdemonstration. Schüler, Eltern, Kollegen, Betriebsräte und Gewerkschafter fordern seine Übernahme in den Schuldienst. Kinder schreiben auf ihre Plakate: „Lehrer statt Panzer!" Es nützt nichts.

1978: Der Schädel eingeschlagen auf dem Römerberg

Als wäre das Berufsverbot nicht genug: Im selben Jahr wird Barth-Engelbart bei einer Demonstration und Blockade gegen einen NPD-Parteitag auf dem Frankfurter Römerberg von der Polizei so schwer zusammengeschlagen, dass er einen Schädelbruch erleidet und im Koma liegt. Der Arbeiter-Samariter-Bund schützt ihn vor der Festnahme und leistet Erste Hilfe, bevor er ins Krankenhaus gebracht wird.

Ebenfalls 1978 soll er durch gekaufte Zeugen für drei Jahre ins Gefängnis gebracht werden – wegen angeblicher „Billigung der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback". Ein Hanauer Ordnungsamtsleiter versucht sogar, ihn vorsorglich in die Psychiatrie einweisen zu lassen.

13 Jahre in der Wüste: 36 Berufe, Schikanen, kalte Wohnungen

Was folgt, sind 13 Jahre Berufsverbot. 36 verschiedene Jobs – Bauarbeiter, Sanitärmontagehelfer, Messebauer, Lagerist, Nahverkehrs-LKW-Fahrer, Werbegrafiker. Trotz seiner schweren Behinderung, trotz der Schmerzen.

Das Hanauer Arbeitsamt verweigert ihm gezielt Leistungen, bietet ihm erst nach gerichtlichen Schritten eine Umschulung an – zum Bürokaufmann, wo die anschließende Arbeitslosigkeit absehbar ist. In der Umschulungseinrichtung wird er gegen Schwarzgeld als Lehrer eingesetzt – wozu er gezwungen ist, weil ihm das Arbeitsamt das Fahrgeld verweigert. Als er eine Interessenvertretung der Umschüler aufbaut, wird er „wegen mangelnder Leistungen und der Gefahr des Nichterreichens des Umschulungsziels" mit Entfernung aus der Maßnahme und Leistungsentzug bestraft.

Im Winter 1978/79, einem der kältesten des Jahrhunderts, verweigert ihm das Sozialamt Hanau die Winterbrandbeihilfe. Er muss wochenlang in einer ungeheizten Wohnung leben, heizt schließlich mit Müll und einem illegal installierten alten Kohleofen. In dieser Zeit gibt er gegen Naturalien und Kohle Deutschunterricht und Nachhilfestunden.

Und doch: Die Nachbarn in der Hanauer Lamboystraße – italienische, deutsche, türkische Familien – laden ihn zum Essen ein, geben ihm Holz und Kohle. Seine Wohnung wird von 1974 bis 1982 zur Nachbarschaftshilfezentrale: Briefe an Behörden, Erziehungsberatung, Drogenberatung, Vermittlung von Rechtsberatung. Denn selbst in der schlimmsten Zeit hört dieser Mann nicht auf, anderen zu helfen.

1991–2006: Rehabilitation – und weiter unter Druck

Erst 1991 kann Barth-Engelbart wieder im Schuldienst arbeiten. 1993 wird er verbeamtet. Er arbeitet als Grundschullehrer und Kinderchorleiter in Hanau-Lamboy, einem sogenannten „sozialen Brennpunkt", wo zwei Drittel seiner Schülerinnen einen muslimischen Hintergrund haben. Er nimmt die Kinder an, wie sie sind – ihre Herkunft, ihre Kultur, ihre Sprache, ihre Lieder.

Aber das System lässt nicht los.

2003–2010: Gedichte verhaftet, Widerstandslesungen observiert

Im September 2003 initiiert Barth-Engelbart die „Hanauer Widerstandslesungen" am Freiheitsplatz – wöchentliche Open-Air-Lesungen, bei denen hunderte politische Gedichte entstehen. Im Schnitt kommen 500 Zuhörer und Mitschreiber pro Woche. In sieben Jahren erreichen die Widerstandslesungen mindestens 200.000 Menschen.

Im Dezember 2004 eskaliert die Situation: 45 Gedichte werden bei einer Widerstandslesung von der Polizei „wegen versuchter Volksverhetzung" beschlagnahmt. Barth-Engelbart wird mit Festnahme bedroht. Die Polizei beschlagnahmt seine Texte, Filzstifte, Tapetenrollen (beschriftet und unbeschriftet), Klebeband, ein Taschenmesser und eine Schere. Man verbietet ihm dreimal mündlich – nie schriftlich – „den megaphonähnlichen Gebrauch seiner Stimme".

Sechs Wochen lang werden die beschlagnahmten Gegenstände von der Kriminalpolizei untersucht. Nach Interventionen unter anderem des Verbandes deutscher Schriftsteller gibt die Staatsanwaltschaft die Texte wieder heraus. Der Oberstaatsanwalt entschuldigt sich öffentlich beim Autor.

Das daraus resultierende Buch – der Gedichtband „unter-schlag-zeilen" – wird auf Anweisung des Oberstaatsanwalts vom Polizeipräsidium Südhessen herausgegeben und vom Land Hessen finanziert. Die Polizei musste die Produktion des Buches bezahlen, weil sie die Texte unrechtmäßig beschlagnahmt hatte.

Wie sich später herausstellt, wurden die Widerstandslesungen zwischen 2001 und 2010 über neun Jahre lang observiert – samt Internetüberwachung. Neun Jahre Überwachung eines Mannes, der Gedichte auf Tapeten schreibt.

Am Bahnhof fast verhaftet, aus der Kirche geworfen

Die Schikanen setzen sich fort. Als Barth-Engelbart am Hanauer Hauptbahnhof öffentlich die Stationierung des „Zuges der Erinnerung" an die deportierten jüdischen Kinder fordert und Gedenktafeln für die vom Gleis 101 nach Auschwitz Verschleppten verlangt, versucht ihn die Bundespolizei festzunehmen – was die von der Arbeit zurückkehrenden Pendler verhindern. Die Taxifahrer bewachen seinen drei Meter großen Offenen Brief, der dann wochenlang vor dem Bahnhof hängt und von Tausenden gelesen wird.

Aus der Frankfurter Katharinenkirche wird er auf Verlangen des Pädagogik-Professors Micha Brumlik hinausgeworfen, weil er bei einer Podiumsdiskussion über „Krieg für Menschenrechte" Gedichte gegen den Jugoslawien-Krieg hochgehalten hat. Barth-Engelbart hängt seine Thesen daraufhin an die Kirchentür – nach dem Vorbild Martin Luthers, wie er ironisch anmerkt, allerdings ohne dessen Antisemitismus.

Juristische Zermürbung bis heute

Die Abmahnungen und Gerichtsverfahren hören nie auf. Abmahnungen kosten Geld – Geld, das er mit seiner berufsverbotsbedingt halbierten Rente nicht hat. Das ist kein Zufall, das ist Methode: Man braucht keine Zensurbehörde, wenn man jemanden mit Anwaltskosten in die Knie zwingen kann.


Warum man das „Rechtsstaat" nennt – und was es wirklich ist

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: All das passiert in einem Land, das sich für eine Demokratie und einen Rechtsstaat hält.

Die Verfolgung von Barth-Engelbart ist kein bürokratisches Versehen und kein Ausdruck übertriebener Vorsicht einzelner Beamter. Sie ist systematisch, sie zieht sich über sechs Jahrzehnte, und sie eskaliert immer genau dann, wenn er etwas tut, was wirkt. Die Widerstandslesungen werden nicht observiert, weil ein alter Mann Gedichte auf Tapeten schreibt. Sie werden observiert, weil da jede Woche 500 Leute stehen, zuhören und mitschreiben – und weil das in sieben Jahren 200.000 Menschen erreicht. Das ist kein Spinner. Das ist jemand, der eine Gegenöffentlichkeit aufbaut, die funktioniert. Und genau das darf nicht sein.

Der Radikalenerlass der 1970er-Jahre hat nicht etwa Neonazis aus dem Staatsdienst gefiltert. Ehemalige NSDAP-Mitglieder saßen bis in die 1980er-Jahre in Ministerien, auf Richterstühlen, in Universitäten. Hans Globke, der die Kommentare zu den Nürnberger Rassengesetzen verfasst hatte, war Adenauers Staatssekretär. Theodor Oberländer, SA- und NSDAP-Mitglied, wurde Bundesminister. Aber ein Grundschullehrer mit der Note 1,5, der einen KBW-Mitgliedsausweis in der Tasche hat – der muss raus.

Der „Volksverhetzungs"-Paragraph, die Abmahnkultur, der Radikalenerlass, die psychiatrische Einweisung als Drohkulisse – das sind keine Fehler im System. Das sind seine Instrumente. Sie existieren nicht trotz des „Rechtsstaats", sondern als Teil davon. Der deutsche Rechtsstaat hat die juristischen Werkzeuge so gebaut, dass man damit unbequeme Stimmen mundtot machen kann, ohne jemals zugeben zu müssen, dass es um politische Verfolgung geht. Alles hat immer einen „rechtsstaatlichen" Anstrich: ein Prüfungsversagen, eine Volksverhetzungsanzeige, eine arbeitsrechtliche Maßnahme, eine medizinische Begutachtung. Nie steht irgendwo: „Wir verfolgen diesen Mann, weil er politisch unbequem ist." Aber genau das passiert.

Zum Vergleich: In den USA gibt es den Ersten Verfassungszusatz – das Recht auf freie Meinungsäußerung als absolutes Grundrecht. Man kann dort nicht für ein Gedicht auf offener Straße verhaftet werden. Man kann dort nicht vom Staat verklagt werden, weil man bei einer Open-Air-Lesung die falsche Tapete beschriftet hat. Man kann dort keinem Bürger per Behördenentscheid „den megaphonähnlichen Gebrauch seiner Stimme" verbieten. Das amerikanische System hat massive eigene Probleme – Masseninhaftierung, Polizeigewalt, die Verfolgung von Whistleblowern wie Assange und Snowden. Aber im Bereich der politischen Meinungsäußerung gibt es einen konstitutionellen Schutz, den Deutschland in dieser Form schlicht nicht hat. In Deutschland beschlagnahmt man einem Dichter seine Filzstifte.

Und das Perfide: All das geschieht nicht im Verborgenen. Es geschieht vor aller Augen. Die Demonstranten in Bischofsheim haben es gesehen, die Pendler am Hanauer Bahnhof haben es gesehen, die 500 Leute bei den Widerstandslesungen haben es gesehen. Und trotzdem passiert es – weil das System darauf setzt, dass die meisten Leute nach so einer Behandlung irgendwann aufhören. Dass sie still werden. Dass sie sich zurückziehen. Dass die Zermürbung wirkt.


Was man ihm nie nehmen konnte

Die polizeiliche Bilanz gegen diesen einen Mann umfasst: körperliche Gewalt mit Dauerfolgen (Sturz vom Dach 1968, Schädelbruch 1978), 13 Jahre Berufsverbot, Gewerkschaftsausschluss, Sozialamt-Schikanen, Umschulungssabotage, neun Jahre Langzeitobservierung, Beschlagnahmung seiner Gedichte, Stimmenverbot, versuchte Psychiatrie-Einweisung, Festnahmedrohungen, Kriminalisierung durch Pressemanipulation, juristische Zermürbung durch Abmahnungen und Prozesse.

Und die menschliche Bilanz? 36 Berufe, eine halbierte Rente, chronische Schmerzen, 29 Jahre Kampf um Anerkennung der Schwerbehinderung.

Was sie ihm nie nehmen konnten: die Stimme. Barth-Engelbart ist heute 78 Jahre alt und schreibt auf seinem Blog barth-engelbart.de weiter – 2025 über 660 Beiträge, 2026 bis Februar bereits über 100. Er hat seit 2006 über 7.000 Artikel veröffentlicht. Über Namibia und Neokolonialismus, über Berufsverbote und Sozialabbau, über Kriege und deren Profiteure. Sein Blog ist seit fast zwei Jahrzehnten eine der beständigsten unabhängigen Stimmen der deutschen Gegenöffentlichkeit.

Ingrid und Gerhard Zwerenz haben im Vorwort zu seinem Gedichtband geschrieben: Seine Verse erinnern an Erich Fried, dem seine Dichtung nicht wenig Ärger eintrug. Für Barth-Engelbart eskalierte der Ärger. Aber er hat nie aufgehört.

Sein Gedicht „MundTod" liest sich wie sein Lebensmotto:

Wenn wir nicht früh genug den Mund aufmachen, haben wir am Ende gar nichts mehr zu sagen.

Hartmut Barth-Engelbart wird nicht verfolgt, weil er ein Spinner ist. Er wird verfolgt, weil er nach sechs Jahrzehnten immer noch den Finger in die Wunde legt – und weil die Wunde echt ist.


Quellen: Wikipedia, Hessischer Literaturrat, Muslim-Markt-Interview 2006, Zambon Verlag, barth-engelbart.de, GEW Hamburg


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