"Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten." Bertolt Brecht
Montag, 12. Oktober 2015
Hartz-IV-Empfänger sind schlechter gestellt als Strafgefangene
Ex-Sozialrichter Jürgen Borchert sagte einst:" Bei einer Straftat wie einer mittelschweren Körperverletzung darf die fällige Geldstrafe das pfändungsfreie Einkommen, also das Existenzminium, nicht antasten. Wenn Sie aber zu spät zum Laubharken antreten oder Pflichtbewerbungen nicht erledigen, dann bekommen Sie Sanktionen aufgebrummt, die auch auf das Existenzminimum zugreifen. Mit solchen Pflichtwidrigkeiten ist man also als einfacher Arbeitsloser unter Umständen übler dran als ein Straftäter."
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