Im August 2010 erstellte ich meinen ersten Twitter-Account und wurde in der Folge mehrmals vorübergehend gesperrt. Nach einigen Monaten legte ich einen zweiten Account an, der jedoch nach wenigen Wochen ebenfalls gesperrt wurde. In einem weiteren Versuch wagte ich mich an einen dritten Account, der dann nach einigen Monaten ebenfalls gesperrt wurde. Alle meine Bemühungen zur Aufhebung dieser Sperrungen wurden ohne jegliche Erklärung abgelehnt.
Kürzlich habe ich jedoch beschlossen, einen Widerspruch bezüglich meines alten Twitter-Accounts aus dem Jahr 2010 einzureichen. Überraschenderweise wurde meinem Widerspruch stattgegeben, und mein Account wurde wieder freigeschaltet. In meinem Widerspruch argumentierte ich, dass ich höchstens gegen die Regeln von Twitter verstoßen haben könnte, die zum Zeitpunkt meiner Sperrungen galten, jedoch nicht gegen die aktuellen Richtlinien.
Tatsächlich wurde mein Account wieder aktiviert, wie Sie hier sehen können: https://twitter.com/Grilleau
Dennoch gibt es eine bittere Beigabe zu dieser Geschichte, die mir von mehreren Nutzern auf der Plattform X bestätigt wurde. Mein Account wird gefiltert, und meine Reichweite ist stark eingeschränkt.
"Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten." Bertolt Brecht
Samstag, 7. Oktober 2023
Twitter-Sperrungen überwunden: Account wieder aktiv, doch Reichweite eingeschränkt
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen