Der BGH in seiner unendlichen Weisheit erklärt uns: Wer nur das Autodach beschädigen will, der gefährdet natürlich nicht den Straßenverkehr! Ist ja logisch - der Stein weiß ja, dass er nur das Dach treffen soll. Und der Fahrer? Der freut sich bestimmt über die kostenlose Dachdekoration für schlappe 4.800€!
Kleiner Tipp für alle Hobbyphysiker: Vergessen Sie Einstein! Nach der neuen BGH-Relativitätstheorie gilt: E = mc² nur, wenn man es auch wirklich will!
Merke: Wer von der Brücke Steine wirft und dabei nur an hübsche Autodellen denkt, der ist quasi ein verkannter Künstler. Steinwurf als Performance-Art! Demnächst vielleicht sogar gefördert vom Kulturministerium?
Quelle: Landgericht Verden und BGH, Dezember 2020 - wo aus gefährlichem Unfug juristisches Kabarett wurde.
PS: Bitte nicht nachmachen - außer Sie können dem Richter glaubhaft versichern, dass Sie nur an die Ästhetik zerbeulter Autodächer gedacht haben!"
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