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Donnerstag, 3. April 2025

Rechtsstaat oder Rechtsbeugung? Der Fall Le Pen entlarvt die französische Doppelmoral

 

In Frankreich hat die Justiz gesprochen: Marine Le Pen, mit 37% Zustimmung Favoritin für die Präsidentschaftswahl 2027, erhält vier Jahre Haft (zwei davon mit elektronischer Fußfessel) und verliert für fünf Jahre ihr passives Wahlrecht. Ihr Vergehen? Die angebliche Veruntreuung von 474.000 Euro für parlamentarische Assistenten.

Währenddessen:

  • Nicolas Sarkozy veruntreute 42,8 Millionen Euro (90-mal mehr!) und erhielt lediglich Hausarrest.
  • Jacques Chirac unterschlug öffentliche Gelder in Millionenhöhe und erhielt... zwei Jahre auf Bewährung.
  • Patrick Balkany (Bürgermeister und enger Sarkozy-Vertrauter) beging massiven Steuerbetrug und Geldwäsche in zweistelliger Millionenhöhe - kam nach nur wenigen Monaten Haft aus "gesundheitlichen Gründen" frei.
  • Jérôme Cahuzac (Haushaltsminister) betrieb Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Geldwäsche über geheime Auslandskonten - verbüßte trotz seiner Position als Steuerminister nur 5 Monate im offenen Vollzug.
  • Bernard Tapie erhielt unrechtmäßig 403 Millionen Euro in einem Schiedsverfahren mit staatlicher Beteiligung - wurde letztendlich freigesprochen, während kleinere Akteure verurteilt wurden.

Während deutsche Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy (Uni Bielefeld) diese himmelschreiende Ungleichbehandlung im Verfassungsblog verteidigen und Le Pen als "neofaschistisch" etikettieren, stellt sich die Frage: Wer höhlt hier eigentlich die Demokratie aus? Die gewählte Oppositionsführerin oder ein System, das mit zweierlei Maß misst?

Was hier passiert, ist kein Sieg des Rechtsstaats, sondern ein kaum verhüllter juristischer Staatsstreich. Die sofortige Vollstreckung eines noch nicht rechtskräftigen Urteils, die unverhältnismäßige Härte der Strafe und das Timing kurz vor der Präsidentschaftswahl sprechen eine deutliche Sprache.

Lesen Sie die vollständige Analyse der skandalösen Doppelmoral im französischen Justizsystem und der beschämenden Legitimierung durch akademische Apologeten:

Die unerträgliche Heuchelei einer Strafrechtlerin

Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardys Beitrag im Verfassungsblog ist ein Paradebeispiel für die moralische Verkommenheit und intellektuelle Unredlichkeit, die in Teilen der deutschen Rechtswissenschaft herrscht. Als Inhaberin eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Universität Bielefeld müsste sie es eigentlich besser wissen – oder will sie es nicht wissen? Ihre selektive Entrüstung und ihr einseitiger Rechtspositivismus sind nichts anderes als politische Parteinahme im akademischen Gewand.

Der Verfassungsbruch, den sie nicht sehen will

Was Schmitt-Leonardy in ihrer Analyse vollständig ausblendet, ist der offensichtliche Verfassungsbruch: Ein Gericht maßt sich an, den demokratischen Prozess der Präsidentschaftswahl massiv zu beeinflussen, indem es die führende Kandidatin – mit 37% Unterstützung in den Umfragen – aus dem Rennen nimmt. Und dies auf Basis eines noch nicht rechtskräftigen Urteils.

Die französische Verfassung basiert, wie die meisten demokratischen Verfassungen, auf dem Grundsatz der Volkssouveränität. Wenn ein Gericht mit einer nicht endgültigen Entscheidung den Volkswillen vorwegnimmt, ist dies ein direkter Angriff auf dieses Fundament. Dass Schmitt-Leonardy dies nicht problematisiert, ist bestürzend.

Die moralische Selbstgerechtigkeit der Rechtswissenschaftlerin

In ihrem Beitrag schwingt unmissverständlich mit, dass Schmitt-Leonardy sich "auf der Seite der Guten" verortet. Ihre Analyse ist durchdrungen von einer moralischen Selbstgerechtigkeit, die kritisches Denken ersetzt. Le Pen wird als "neofaschistisch" etikettiert, während die Legitimität des Verfahrens an keiner Stelle ernsthaft hinterfragt wird.

Diese Haltung ist symptomatisch für eine akademische Elite, die sich in ihrer Rolle als Verteidigerin "liberaler Werte" so sicher fühlt, dass sie bereit ist, demokratische Grundsätze zu opfern, solange es die "richtigen" Politiker trifft.

Die unverhältnismäßige Härte: Ein offensichtliches Exempel

Besonders bemerkenswert an der Verurteilung Marine Le Pens ist die außerordentliche Härte der Strafe: vier Jahre Haft (davon zwei mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen) und fünf Jahre Verlust des passiven Wahlrechts – für die angebliche Veruntreuung von 474.000 Euro.

Diese Unverhältnismäßigkeit wird noch deutlicher im Vergleich mit ähnlichen Fällen, besonders in Frankreich, wo die politische Elite regelmäßig mildere Behandlung erfährt:

Französische Doppelmoral in Reinform

  • François Fillon: Wurde wegen der Beschäftigung seiner Frau als Scheinassistentin zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – kein Gefängnis, keine Fußfessel, trotz eines Schadens von über 1 Million Euro.
  • Nicolas Sarkozy: Wurde wegen illegaler Wahlkampffinanzierung in der "Bygmalion-Affäre" (42,8 Millionen Euro) zu einem Jahr Hausarrest verurteilt – deutlich milder als Le Pen, trotz eines fast 100-fach höheren Betrags.
  • Jacques Chirac: Wurde 2011 wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Keine Fußfessel, kein effektiver Freiheitsentzug, obwohl es um Millionenbeträge ging.
  • Jérôme Cahuzac: Der ehemalige Haushaltsminister betrieb jahrelang Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und wurde zu nur zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
  • Claude Guéant: Der ehemalige Innenminister wurde wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu einem Jahr Haft verurteilt, davon acht Monate auf Bewährung – deutlich milder als Le Pen.
  • Patrick Balkany: Der langjährige Bürgermeister von Levallois-Perret wurde wegen massiver Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zwar zu Haft verurteilt, aber nach wenigen Monaten aus medizinischen Gründen entlassen.
  • Der Fall Benalla: Alexandre Benalla, Sicherheitsmitarbeiter von Präsident Macron, wurde trotz Gewalt gegen Demonstranten und Amtsanmaßung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die politischen Verstrickungen wurden nie vollständig aufgeklärt.
  • Bernard Tapie: Erhielt 403 Millionen Euro in einem umstrittenen Schiedsverfahren, das von Christine Lagarde als Finanzministerin genehmigt wurde. Die juristische Aufarbeitung dauerte Jahrzehnte, mit wenigen Konsequenzen.

Europäische und internationale Skandale ohne angemessene Konsequenzen

  • Von der Leyens Pfizer-Deals: Intransparente Verträge im Wert von 35 Milliarden Euro wurden per SMS verhandelt, die Nachrichten anschließend gelöscht. Keine Anklage, keine Untersuchung.
  • Der Cum-Ex-Skandal: Mit einem Schaden von über 55 Milliarden Euro für europäische Steuerzahler der größte Steuerraub der Geschichte. Obwohl die Beteiligung zahlreicher Politiker und Banken nachgewiesen wurde, blieben die meisten Verantwortlichen unbehelligt.
  • Der BER-Flughafen: Kostensteigerung von 2 Milliarden auf über 7 Milliarden Euro, neun Jahre Verspätung. Kein einziger verantwortlicher Politiker wurde je strafrechtlich belangt.
  • Die Pkw-Maut-Affäre: Verkehrsminister Scheuer verursachte einen Schaden von 243 Millionen Euro durch voreilige Vertragsabschlüsse trotz rechtlicher Bedenken. Keine Anklage, keine persönlichen Konsequenzen.
  • Der Wirecard-Skandal: Milliardenbetrug unter den Augen der Aufsichtsbehörden. Die politischen Verantwortlichen, die das Unternehmen lange schützten, blieben unbehelligt.
  • Bankenbailouts 2008/2009: Hunderte Milliarden Steuergelder flossen an Banken, deren Manager zuvor durch riskante Geschäfte die Krise verursacht hatten. Die juristische Aufarbeitung blieb minimal.

Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. In all diesen Fällen ging es um Schäden in Millionen- bis Milliardenhöhe, oft unter direkter politischer Verantwortung – und dennoch blieben strafrechtliche Konsequenzen meist aus oder fielen unverhältnismäßig mild aus.

Im Vergleich dazu wirkt die drakonische Bestrafung Le Pens für einen vergleichsweise geringen Betrag wie ein gezielter Versuch, ein Exempel zu statuieren. Es geht offensichtlich nicht um die konsequente Durchsetzung des Rechts, sondern um die Ausschaltung einer politischen Gegnerin, die in Umfragen führte.

Die absurde Diskrepanz zwischen der Strafe für Le Pen und der faktischen Straflosigkeit oder milden Behandlung für weitaus gravierendere Fälle von Korruption und Veruntreuung untermauert die These des "juristischen Staatsstreichs" – eines gezielten Eingriffs in den demokratischen Prozess mittels selektiver und unverhältnismäßiger Anwendung des Strafrechts.

Die Nebelkerze "Neofaschismus" und das Versagen akademischer Redlichkeit

Besonders empörend ist Schmitt-Leonardys unverfrorene Verwendung des Begriffs "neofaschistisch" für eine demokratisch legitimierte Partei. Diese rhetorische Brandstiftung ist eines akademischen Diskurses unwürdig und entlarvt ihre ideologische Verblendung. Mit welcher Chuzpe maßt sie sich an, Millionen französische Wähler indirekt als Faschisten-Unterstützer zu diffamieren?

Während sie diesen diffamierenden Begriff leichtfertig verwendet, ignoriert sie systematisch die totalitären Entwicklungen in ganz Europa:

  1. In Rumänien wurde Călin Georgescu nach seiner gewonnenen Wahl kurzerhand festgenommen.
  2. In Moldawien sitzt Eugenia Gutul von der gagausischen Minderheit im Gefängnis, weil sie sich für konstruktive Beziehungen zu Russland einsetzte.
  3. Der Rechts-Blogger Shlomo Finkelstein wurde beim Spazierengehen mit seinem einjährigen Kind verhaftet.
  4. Das Compact-Magazin wurde verboten und Martin Sellner mit Einreiseverbot belegt.

All diese Fälle zeigen ein erschreckendes Muster: Die Justiz wird systematisch instrumentalisiert, um politische Opposition auszuschalten. Und Schmitt-Leonardy? Sie schweigt nicht nur dazu – sie applaudiert implizit, solange es die "Richtigen" trifft.

Wer hier tatsächlich totalitäre Methoden anwendet, ist ein System, das demokratische Wahlen durch juristische Manöver vorwegnimmt und seine Gegner systematisch mundtot macht.

Die Kontinuität eines gefährlichen Musters: Von Albrechts Warnungen zu Le Pens Verurteilung

Die Verurteilung Marine Le Pens und der unkritische Applaus von "Rechtsexpertinnen" wie Schmitt-Leonardy sind kein isoliertes Phänomen. Sie reihen sich nahtlos ein in die beunruhigende Entwicklung, die der renommierte Professor Albrecht bereits vor zwölf Jahren vorausgesagt hat: Die systematische Umwandlung unserer Gesellschaft von einem Rechtsstaat in eine "Sicherheitsgesellschaft", in der grundlegende Freiheitsrechte dem vermeintlichen Schutz vor "Gefahren" geopfert werden.

In meinem Blog (https://grilleau.blogspot.com/2025/03/professor-albrechts-prophetischer-blick.html) habe ich diese erschreckende Entwicklung detailliert dokumentiert: Von der Vorratsdatenspeicherung über biometrische Erfassung bis hin zur Palantir-Software – die Liste der umgesetzten Überwachungsmaßnahmen ist endlos und wächst täglich.

Während Schmitt-Leonardy die Justizkampagne gegen Le Pen mit pseudo-rechtsstaatlichen Argumenten rechtfertigt, schweigt sie zu dieser systematischen Aushöhlung unserer Grundrechte. Mehr noch: Die selbsternannten "Demokratie-Verteidiger" bejubeln regelrecht die Verurteilung politischer Gegner und ignorieren gleichzeitig die wirklich bedrohlichen Entwicklungen hin zu einem autoritären Überwachungsstaat.

Die Frage drängt sich auf: Wer verteidigt hier eigentlich die Demokratie? Diejenigen, die kritische Oppositionspolitiker aus dem demokratischen Wettbewerb eliminieren wollen, oder diejenigen, die auf die schleichende Erosion unserer Grundrechte hinweisen?

Albrecht warnte eindringlich: "Der Rechtsstaat ist mittendrin in der Auflösung." Die Verurteilung Le Pens ist nur ein weiterer Beleg für die Richtigkeit seiner Prophezeiung.

Bedenken über politische Lager hinweg: Eine demokratische Grundsatzfrage

Bemerkenswert ist, dass die Kritik am Urteil gegen Marine Le Pen keineswegs nur aus dem Lager ihrer Unterstützer oder ideologisch nahestehender Politiker kommt. Weit über Parteigrenzen hinweg werden grundsätzliche demokratietheoretische Bedenken geäußert:

Der heutige französische Justizminister Gérald Darmanin hatte bereits im November das Szenario eines Ämterverbots für Le Pen als "zutiefst schockierend" bezeichnet und betont: "Der Kampf gegen Madame Le Pen findet an den Wahlurnen statt, nicht anderswo." Er warnte explizit davor, durch solche Maßnahmen "den Unterschied zwischen den 'Eliten' und der großen Mehrheit unserer Mitbürger noch weiter zu vertiefen."

Selbst der Linkenpolitiker Jean-Luc Mélenchon, der politisch kaum weiter von Le Pen entfernt sein könnte, erklärte: "Die Entscheidung über die Absetzung eines Politikers sollte dem Volk obliegen." Und Laurent Wauquiez, Fraktionschef der konservativen Républicains, kritisierte, dass es "in einer Demokratie nicht gesund sei, wenn einer gewählten Politikerin die Kandidatur für eine Wahl untersagt werde."

Auch international wird das Urteil kritisch gesehen. Italiens Vize-Regierungschef Matteo Salvini sprach von einer "Kriegserklärung", und der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán drückte mit einem "Je suis Marine" seine Solidarität aus.

Diese parteiübergreifenden Bedenken unterstreichen, dass es sich hier nicht um eine Frage der politischen Positionierung handelt, sondern um ein fundamentales demokratisches Prinzip: Soll in einer Demokratie das Volk oder die Justiz darüber entscheiden, wer das Land führen darf? Die Tatsache, dass selbst politische Gegner Le Pens den Ausschluss einer führenden Oppositionsfigur durch juristische Mittel problematisch finden, spricht Bände.

Diese breite Kritik macht die Haltung von Rechtswissenschaftlern wie Prof. Schmitt-Leonardy, die das Urteil unkritisch verteidigen, noch fragwürdiger. Während Politiker aller Couleur demokratische Bedenken äußern, fehlt ausgerechnet bei denjenigen, die beruflich zur kritischen Reflexion des Rechts verpflichtet wären, diese demokratietheoretische Dimension völlig.

Fazit: Die inszenierte Demokratie-Verteidigung als demokratische Farce

Der Fall Le Pen zeigt exemplarisch, wie pervertiert der Begriff der "Demokratie-Verteidigung" mittlerweile ist. Die selbsternannten Verteidiger der Demokratie – darunter Akademiker wie Schmitt-Leonardy – klatschen Beifall, wenn eine Kandidatin mit 37% Wählerzuspruch durch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil aus dem demokratischen Wettbewerb genommen wird. Gleichzeitig schweigen sie zu den wahren Bedrohungen der Demokratie: systematische Überwachung, Korruption in EU-Institutionen und die schleichende Erosion grundlegender Freiheitsrechte.

Die Frage "Wer verteidigt hier eigentlich die Demokratie?" bleibt unbeantwortet von Schmitt-Leonardy und ihresgleichen. Stattdessen führen sie einen ideologischen Kreuzzug gegen alle, die ihrem Weltbild nicht entsprechen, und vergessen dabei die fundamentalen Prinzipien, auf denen unsere Demokratie eigentlich gebaut sein sollte.

Wenn wir den Rechtsstaat wirklich retten wollen, müssen wir mit dieser Doppelmoral brechen und uns ehrlich fragen: Haben wir überhaupt noch eine Demokratie, wenn der Wählerwille so leicht durch juristische Manöver ausgehebelt werden kann? Und sind diejenigen, die solche Eingriffe rechtfertigen, nicht in Wahrheit die größere Gefahr für unsere demokratische Ordnung als die Politiker, die sie zu bekämpfen vorgeben?

Die Antwort ist klar: Der wahre Feind der Demokratie ist nicht Marine Le Pen – es ist die intellektuelle Unredlichkeit derjenigen, die die systematische Aushöhlung demokratischer Grundsätze im Namen der "Demokratie-Verteidigung" legitimieren.

Nachwort: Was wir von einer Rechtswissenschaftlerin erwarten dürften

Zum Abschluss drängt sich eine grundsätzliche Frage auf: Was dürfen wir eigentlich von einer Inhaberin eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und interdisziplinäre Rechtsforschung erwarten?

Die juristische Ausbildung, besonders auf professoralem Niveau, sollte nicht nur die technische Anwendung von Gesetzen umfassen, sondern auch die kritische Reflexion über deren Anwendung in einem demokratischen Kontext. Was wir von Prof. Schmitt-Leonardy erwarten dürften, aber nicht bekommen haben, ist:

  1. Eine vergleichende Betrachtung: Die offensichtlichen Diskrepanzen in der Strafzumessung zwischen Le Pen und anderen französischen Politikern wie Sarkozy, Fillon oder Chirac hätten in einer seriösen Analyse thematisiert werden müssen.
  2. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung: Die Frage, ob ein sofortiger Entzug des passiven Wahlrechts vor einem rechtskräftigen Urteil angemessen ist, hätte kritisch reflektiert werden müssen.
  3. Eine Einordnung in den europäischen Kontext: Ähnliche Fälle in anderen europäischen Ländern, wo Oppositionspolitiker durch rechtliche Mittel aus dem politischen Wettbewerb ausgeschlossen wurden, hätten erwähnt werden müssen.
  4. Eine Distanz zu politischen Wertungen: Die Verwendung von Begriffen wie "neofaschistisch" offenbart eine politische Voreingenommenheit, die einer wissenschaftlichen Analyse unwürdig ist.
  5. Ein Bewusstsein für die Folgen für die Demokratie: Die Frage, welche Auswirkungen ein solches Urteil auf das Vertrauen in demokratische Prozesse hat, hätte gestellt werden müssen.

Die wahrhaft interdisziplinäre Rechtsforschung, die Prof. Schmitt-Leonardy in ihrem Lehrstuhltitel führt, würde all diese Dimensionen umfassen. Das Fehlen dieser breiteren Perspektive ist nicht nur ein akademisches Versäumnis – es ist ein Symptom für die zunehmende Politisierung der Rechtswissenschaft, bei der ideologische Präferenzen die wissenschaftliche Analyse zu überlagern drohen.

Wenn selbst Rechtsprofessoren selektive Blindheit gegenüber offensichtlichen Ungleichbehandlungen zeigen, wer soll dann noch für die Integrität unseres Rechtssystems einstehen? Es ist nicht nur Le Pen, die hier vor Gericht steht – es ist unser Verständnis von Rechtsstaatlichkeit selbst.

In der Tiefe des Sumpfes: Die Sarkozy-Akte

Das Verständnis der justiziellen Doppelmoral in Frankreich bleibt unvollständig ohne eine eingehendere Betrachtung des Falls Nicolas Sarkozy. Während Marine Le Pen für vergleichsweise geringe Summen drakonisch bestraft wird, bleibt die Frage: Wie konnte ein Mann wie Sarkozy trotz schwerster Vorwürfe und dubiosen Verbindungen mit einem milden Urteil davonkommen? Die Antwort liegt in einer Geschichte, die tief in die Verstrickungen zwischen Geheimdiensten, organisiertem Verbrechen und politischer Macht führt.

Sarkozy: Exemplarischer Fall der justiziellen Doppelmoral

Um die erschreckende Diskrepanz in der Strafzumessung vollständig zu erfassen, lohnt ein tieferer Blick auf den Fall Nicolas Sarkozy, der exemplarisch für die Doppelmoral des Systems steht.

Sarkozy, dessen Weg zur Macht bereits von Kontroversen gepflastert war, wurde trotz einer Veruntreuung von 42,8 Millionen Euro lediglich zu Hausarrest verurteilt – eine Bagatellstrafe im Vergleich zu Le Pens drakonischer Bestrafung für einen 90-mal geringeren Betrag.

Was die Öffentlichkeit kaum weiß: Sarkozys gesamter politischer Aufstieg folgte einem beunruhigenden Muster. Wie umfangreiche Recherchen des investigativen Journalisten Thierry Meyssan dokumentieren, wurde Sarkozy systematisch an die Macht gebracht – und zwar mit aktiver Unterstützung der CIA.

Die Wurzeln dieser Geschichte liegen in den Nachkriegsjahren, als US-Geheimdienste mit dem Mafiaboss Lucky Luciano kooperierten. Über dessen korsischen Vertreter Etienne Léandri entstanden Verbindungen zur "Union Corse", einem kriminellen Netzwerk, das den Drogenhandel zwischen Europa und Amerika kontrollierte – die berüchtigte "French Connection".

Der junge Sarkozy wurde in dieses Milieu eingeführt, als seine Mutter als Sekretärin für Achille Peretti arbeitete – einen ehemaligen Bodyguard de Gaulles mit engen Verbindungen zur korsischen Unterwelt. Diese Verbindungen vertieften sich, als Sarkozy Perettis Nichte heiratete, mit Charles Pasqua als Trauzeugen. Pasqua, ein korsischer Ex-Résistance-Kämpfer, nutzte den Ricard-Konzern als respektable Fassade für weitaus dunklere Geschäfte.

Entscheidend für Sarkozys Aufstieg waren jedoch seine familiären Verbindungen in die USA. Seine Stiefmutter Christine de Ganay heiratete Frank Wisner Jr., einen hochrangigen CIA-Vertreter. Diese Verbindung öffnete Sarkozy Türen zu amerikanischen "Bildungsprogrammen" und später zu einflussreichen Finanzkreisen.

Besonders pikant: Als Innenminister kontrollierte Sarkozy später genau jene Behörden, die einst gegen die "French Connection" ermittelt hatten. Nach seiner Wahl zum Präsidenten feierte er seinen Triumph im "Fouquet's" – einst Treffpunkt der "Union Corse" – und sein erstes Präsidialdekret begünstigte die Casino-Industrie.

Diese Hintergrundgeschichte wirft ein ganz anderes Licht auf die milde Behandlung Sarkozys durch die französische Justiz. Während Le Pen, die laut Umfragen die kommende Präsidentschaftswahl gewinnen könnte, mit allen juristischen Mitteln aus dem politischen Wettbewerb eliminiert wird, scheint für Vertreter des Establishments – selbst bei schwersten Vergehen – eine andere Rechtsprechung zu gelten.

Die systematische Ausschaltung politischer Gegner durch juristische Mittel, wie wir sie im Fall Le Pen beobachten, ist kein isoliertes Phänomen, sondern Teil eines beunruhigenden Musters, das die Grundfesten unserer demokratischen Ordnung bedroht. Die Chronik von Sarkozys Aufstieg und die selektive Milde der Justiz ihm gegenüber sollten als ernste Warnung verstanden werden.

Quellen:

Das Muster wird deutlich: Wer nicht ins progressive Raster passt, wird ausgeschaltet

Bei genauerer Betrachtung zeigt sich ein auffälliges Muster: Die härtesten Strafen treffen jene politischen Figuren, die dem vorherrschenden progressiven Konsens entgegenstehen.

François Fillon, der 2017 als aussichtsreicher konservativer Präsidentschaftskandidat galt, wurde für die Beschäftigung seiner Frau als Scheinassistentin (Schaden etwa 1,1 Millionen Euro) zu einer empfindlichen Strafe verurteilt: 4 Jahre Haft (davon 1 Jahr vollziehbar) und ein 10-jähriges Politikverbot.

Was hatten Fillon und Le Pen gemeinsam, obwohl sie unterschiedlichen politischen Lagern angehörten? Beide vertraten eine Politik, die auf die Bewahrung nationaler Identität, restriktivere Migrationspolitik und traditionelle Werte setzte. Beide betonten die christlich-abendländische Identität Frankreichs und positionierten sich gegen grenzenlose Migration und Multikulturalismus.

Die auffällig harten Strafen gegen beide Politiker – bei gleichzeitiger milder Behandlung von Figuren wie Sarkozy, Chirac oder Cahuzac – legen den Verdacht nahe, dass hier nicht Recht gesprochen, sondern politische Konkurrenz eliminiert wurde. Ob etablierter Konservativer oder Rechtspopulistin: Wer die vorherrschende progressive Agenda in Frage stellt, wird mit der vollen Härte des Gesetzes konfrontiert.

Das Timing in beiden Fällen ist besonders aufschlussreich: Fillon wurde genau dann mit Enthüllungen konfrontiert, als er in Umfragen für die Präsidentschaftswahl 2017 führte. Le Pen wird jetzt, als Favoritin für 2027, durch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil aus dem Rennen genommen.

Marine Le Pen tritt somit buchstäblich in Fillons Fußstapfen – nicht nur programmatisch, sondern auch als Opfer einer selektiven Justiz, die als politisches Instrument gegen unliebsame Kandidaten eingesetzt wird.

Die Belohnung der Systemtreue: Milde Strafen für Mainstream-Politiker

Im scharfen Kontrast zu den drakonischen Strafen gegen Fillon und Le Pen steht die nachsichtige Behandlung jener Politiker, die stets die Agenda des Establishments mitgetragen haben:

  • Nicolas Sarkozy präsentierte sich zwar rhetorisch als Hardliner, war aber ein verlässlicher Partner für die transatlantische Zusammenarbeit. Sein Engagement für die EU-Integration, die NATO und internationale Institutionen sowie seine engen Verbindungen zu Finanzeliten und globalen Machtzirkeln machten ihn trotz seiner Vergehen schützenswert.
  • Jacques Chirac verkörperte den pragmatischen Mainstream-Konservatismus, der zwar gelegentlich nationale Interessen betonte (wie bei seiner Opposition zum Irak-Krieg), aber nie die Grundpfeiler der europäischen Integration oder globalen Ordnung in Frage stellte.
  • Jérôme Cahuzac vertrat als sozialistischer Minister eine klassisch progressive Politik: pro-EU, migrationsfreundlich und globalistisch ausgerichtet. Seine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe wurde mit bemerkenswerter Milde geahndet.
  • Patrick Balkany und Bernard Tapie waren Teil des politisch-wirtschaftlichen Netzwerks, das die Macht unter sich aufteilt. Sie stellten nie grundlegende Fragen zur nationalen Identität oder Souveränität.

Alle diese Politiker haben trotz teils massiver Korruption eines gemeinsam: Sie haben die etablierte Ordnung nie grundsätzlich in Frage gestellt. Sie haben weder gegen unkontrollierte Migration protestiert noch die fortschreitende Aushöhlung nationaler Souveränität kritisiert. Sie waren "Spieler im System" und wurden entsprechend geschont.

Die Botschaft ist unmissverständlich: Wer bei den großen Fragen unserer Zeit – Migration, nationale Identität, Globalisierung – auf Linie bleibt, kann mit Nachsicht rechnen, selbst bei schwerwiegenden Vergehen. Wer jedoch, wie Fillon und Le Pen, für eine Politik der nationalen Identität und Souveränität eintritt, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen.

Diese zweierlei Maß der Justiz entlarvt das vermeintlich neutrale Rechtssystem als das, was es in Wirklichkeit ist: ein Instrument zur Sicherung der Macht des progressiven Establishments gegen demokratische Herausforderer. 

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Verteidigung einzelner Politiker oder ihrer Positionen, sondern eine Kritik an der selektiven Anwendung des Rechts als politisches Instrument. Korruption sollte unabhängig von der politischen Couleur der Täter verfolgt werden – aber mit einheitlichen Maßstäben.

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