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Samstag, 21. Februar 2026

Der Richter und sein Milieu: Wie Sozialisation zum Urteil wird

 Dieser Text ist Teil einer Reihe. Wer verstehen will, was Schlegel schreibt, sollte zuerst lesen: Teil I: „Selbstverschuldete Bedürftigkeit", [Teil II: Wer profitiert?] und [Das Demontage-Programm: Acht Forderungen, die den Sozialstaat abwickeln]. Dieser Text fragt nicht, was Schlegel fordert — sondern warum er es für selbstverständlich hält.

Vorbemerkung

Man muss es klar aussprechen: Das Lumpenproletariat nimmt sich Freiheiten heraus. Ein Erwerbsminderungsrentner, auf Leistungen nach SGB XII angewiesen, aus dem Erwerbsleben gedrängt — kurz: einer jener Fälle, über die Professor Dr. Schlegel in seinem Gutachten so kenntnisreich urteilt — erlaubt sich, eben dieses Gutachten zu analysieren. Unerhört. Der Herr Professor hat jahrzehntelang das Sozialrecht gestaltet. Wer ist das Lumpenproletariat, ihm zu widersprechen?

Nun gut. Fangen wir an. 

I. Die Frage hinter der Frage

Es gibt Gutachten, die man widerlegen muss. Und es gibt Gutachten, die man verstehen muss — bevor man sie widerlegt.

Das INSM-Gutachten von Prof. Dr. Rainer Schlegel gehört zur zweiten Kategorie. Denn es ist nicht das Werk eines korrupten Söldners, der für Geld schreibt, was man ihm aufträgt. Es ist etwas Beunruhigenderes: das Werk eines Mannes, der vermutlich wirklich glaubt, was er schreibt.

Das macht es gefährlicher. Und das macht die Frage nach seiner Sozialisation nicht zur persönlichen Spekulation, sondern zur analytischen Notwendigkeit.


II. Balingen, Albstadt und die schwäbische Seele

Rainer Schlegel wurde 1958 in Balingen geboren und wuchs in Albstadt auf — im Zollernalbkreis, einer Region, die man das „Schwäbische Manchester" nannte. Zentrum der deutschen Maschenindustrie, geprägt von einem eigentümlichen sozialen Gefüge: patriarchaler Mittelstand auf der einen Seite, hochqualifizierte, disziplinierte Arbeiterschaft auf der anderen. Dazwischen kein Raum für Müßiggang, kein Verständnis für Scheitern, das nicht selbstverschuldet wäre.

Der ideologische Kitt dieser Gesellschaft war der schwäbische Pietismus. Nicht im kirchlichen Sinne — sondern als Lebenshaltung: Pflichterfüllung. Sparsamkeit. Die tiefe Überzeugung, dass sozialer Aufstieg durch Bildung und harte Arbeit erreichbar ist. Und die ebenso tiefe, meist unausgesprochene Überzeugung, dass wer nicht aufsteigt, es auch nicht wirklich versucht hat.

Das ist kein neutrales Wertesystem. Das ist eine Weltanschauung. Und wie jede Weltanschauung, die in einem bestimmten Milieu funktioniert, neigt sie dazu, sich selbst für universal zu halten.


III. Der Habitus und das Recht

Pierre Bourdieu hat gezeigt, wie das Milieu, in dem wir aufwachsen, unsere Wahrnehmung der Wirklichkeit strukturiert — oft ohne dass wir es bemerken. Er nannte das den Habitus: die verinnerlichten Denk-, Wahrnehmungs- und Handlungsschemata, die uns sagen, was normal ist, was gerecht ist, was selbstverständlich ist.

Schlegels Habitus ist der eines Mannes, für den Aufstieg durch Leistung nicht Theorie ist, sondern gelebte Biographie. Gymnasium, Studium in Tübingen, Promotion, Bundesrichter mit 38 Jahren, Präsident des Bundessozialgerichts. Ein Leben, in dem das Versprechen der Leistungsgesellschaft eingelöst wurde — weil die strukturellen Voraussetzungen dafür von Anfang an vorhanden waren.

Das Problem ist nicht, dass dieser Weg ihn korrumpiert hätte. Das Problem ist, dass er ihn blind gemacht haben könnte — blind für die Tatsache, dass das, was für ihn funktioniert hat, für andere schlicht nicht verfügbar ist. Nicht aus Faulheit. Nicht aus fehlendem Willen. Sondern weil strukturelle Verhältnisse keine Meritokratie kennen.


IV. „Selbstverschuldete Bedürftigkeit" als Habitusbegriff

Wer versteht, woher Schlegel kommt, versteht auch, warum ihm der Begriff der „selbstverschuldeten Bedürftigkeit" so mühelos aus der Feder fließt. Er ist kein juristisches Konstrukt, das er sich ausgedacht hat — er ist die rechtliche Übersetzung einer Weltanschauung, die Armut als Resultat individueller Entscheidungen begreift.

In dieser Logik ist die Frage nicht: Welche strukturellen Kräfte erzeugen Armut? Die Frage ist: Hat der Betroffene genug getan, um ihr zu entkommen?

Das ist schwäbischer Pietismus in Gesetzesform.

Und es erklärt, warum Schlegel Vorschläge wie die Aberkennung der Krankenversicherung bei „unangemessener Kleidung" beim Vorstellungsgespräch nicht als das wahrnimmt, was sie sind — nämlich als Demütigung und Bestrafung von Menschen in Not — sondern als vernünftige Konsequenz für jene, die den Anforderungen der Leistungsgesellschaft nicht entsprechen wollen.

Das Wort „wollen" ist entscheidend. In seinem Weltbild gibt es kein strukturelles Nicht-Können. Es gibt nur individuelles Nicht-Wollen.


V. Die Institution als Verstärker

Schlegels Milieu allein erklärt noch nicht alles. Es braucht auch die Institution, die diesen Habitus nicht herausfordert, sondern verstärkt.

Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit ist eine Welt für sich — hierarchisch, von langen Karrierewegen geprägt, in der man aufsteigt, indem man die Logik des Systems verinnerlicht. Schlegels Werdegang — von Sozialgericht Stuttgart über das Bundessozialgericht bis zum Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter — ist ein Weg durch Institutionen, die alle dasselbe Grundverständnis teilen: dass das Recht neutral ist, dass die Regeln gerecht sind, dass das System im Wesentlichen funktioniert.

Wer diesen Weg geht, begegnet selten den Menschen, über die er urteilt. Er begegnet Akten. Er begegnet Paragrafen. Er begegnet Kollegen, die dasselbe Milieu, dieselbe Ausbildung, dieselbe Karrierelogik teilen.

Das ist kein Vorwurf an Schlegel persönlich. Das ist eine strukturelle Kritik an einem System, das die Distanz zwischen Richter und Betroffenem systematisch erzeugt — und dann das Urteil des Richters für objektiv erklärt.


VI. Warum das kein persönlicher Angriff ist

Es liegt nahe, an dieser Stelle missverstanden zu werden. Dieser Text ist kein Angriff auf Rainer Schlegel als Person. Er stellt nicht seine Integrität in Frage, nicht seine juristische Qualifikation, nicht seinen persönlichen Charakter.

Er stellt etwas anderes in Frage: die Illusion, dass ein Mensch, der aus einem bestimmten Milieu kommt, eine bestimmte Karriere gemacht hat und eine bestimmte Weltanschauung verinnerlicht hat, dann im Ruhestand ein Gutachten schreibt — dass dieses Gutachten neutral, universell und sozialstaatlich integer sein kann.

Es kann das nicht. Nicht weil Schlegel böse ist. Sondern weil niemand seinen Habitus ablegt, wenn er die Schreibmaschine anschaltet.

Die INSM wusste das, als sie ihn beauftragte. Sie wollten keinen neutralen Experten. Sie wollten einen Mann, dessen Weltbild ihre Forderungen für selbstverständlich hält — und der ihnen dafür den Mantel richterlicher Autorität umhängt.

Das ist die eigentliche Geschichte hinter dem Gutachten.


VII. Die Verbindung zum Demontage-Programm

Was Schlegel in seinen acht Forderungen vorschlägt — nachzulesen im separaten Beitrag „Das Demontage-Programm" — ist die konsequente Umsetzung dieser Weltanschauung in Rechtspolitik. Vollständiger Leistungsentzug bei Arbeitsverweigerung. Aberkennung der Krankenversicherung. Vermutungsregeln, die den Betroffenen zum Beweis seiner eigenen Bedürftigkeit zwingen.

Das sind keine technischen Reformvorschläge. Das ist die Übersetzung einer pietistisch-schwäbischen Leistungsethik in einen nationalen Sanktionsapparat — angewendet auf Menschen, die nie die strukturellen Voraussetzungen hatten, die Schlegel selbst als selbstverständlich erlebt hat.

Wer verstehen will, wie das möglich ist, muss nicht nur das Gutachten lesen. Er muss auch verstehen, wer es geschrieben hat — und aus welcher Welt heraus.


Marigny de Grilleau, Februar 2026 Alle Teile dieser Reihe: Teil I | Teil II | Das Demontage-Programm | Der Richter und sein Milieu


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