In Deutschland wird ernsthaft debattiert, ob der Bürgergeldempfänger seinen Regelsatz im Schnapsladen lässt. Gleichzeitig hat eine einzige Politikerin – promovierte Physikerin, Bundesumweltministerin, Bundeskanzlerin für sechzehn Jahre – einen Schaden im zweistelligen Milliardenbereich zu verantworten. Dokumentiert. Protokolliert. In Gesetzestexten festgeschrieben. Die Gesamtkosten des Asse-Desasters hätten ausgereicht, um 1,5 Millionen Menschen ein volles Jahr zu versorgen – oder 150.000 Menschen ein ganzes Jahrzehnt. Das entspricht der gesamten Arbeitslosenzahl Westdeutschlands im Jahr 1970, als die ersten Fässer in die Asse rollten und die Kernenergie als Fortschritt der Menschheit gefeiert wurde. Damals machten die Konzerne die Gewinne. Heute bekommt der Steuerzahler die Rechnung. Ihr Name ist Angela Merkel. Und sie wird gefeiert.
Die Fakten, die niemand hören will
Asse II, ein ehemaliges Salzbergwerk in Niedersachsen, wurde zwischen 1967 und 1978 als Versuchsendlager für rund 126.000 Fässer schwach- und mittelradioaktiven Atommüll genutzt. Dabei war zweierlei längst bekannt: Die Gefahren ionisierender Strahlung waren spätestens seit den 1920er Jahren durch die Erkrankungen und Tode in der Radium-Industrie – die sogenannten „Radiummädchen" – wissenschaftlich dokumentiert. Und das Bergwerk selbst hatte bereits 1912 und 1939 massive Wassereinbrüche verzeichnet, die in den Betriebsaufzeichnungen stehen. Die geologische Instabilität des Salzstocks war also aktenkundig, bevor auch nur ein einziges Fass Atommüll eingelagert wurde. Man hat es trotzdem getan.
Was damals als wissenschaftlicher Fortschritt verkauft wurde, entpuppte sich als organisiertes Entsorgungschaos: Fässer wurden über Rampen in Kavernen geworfen und mit Salzschrot überdeckt. Über 14.000 Fässer mittelradioaktiven Mülls wurden systematisch als schwachradioaktiv falsch deklariert – durch dicke Betonabschirmungen nach außen hin getarnt. Der tatsächliche Plutoniumgehalt lag dreimal höher als offiziell angegeben. Der Tritiumgehalt sechzehnmal höher.
Ab 1988 laufen täglich rund 12 Kubikmeter Grundwasser in das Bergwerk. Die Fässer korrodieren in der Salzlauge. Die Grube droht abzusaufen. Bei unkontrolliertem Vollaufen würden Grenzwerte für Trinkwasser um das Hundertfache überschritten.
Merkels Verantwortung – dokumentiert, nicht spekuliert
Von 1994 bis 1998 war Angela Merkel Bundesumweltministerin. In dieser Zeit lag ihr Haus in der direkten Verantwortung für die Asse.
Merkel ist promovierte Physikerin. Das ist keine Nebensache. Sie verfügte über die fachliche Kompetenz, die Warnungen ihrer eigenen Behörden vollständig zu verstehen – und konnte sich nicht hinter dem Argument mangelnden technischen Verständnisses verstecken. Wenn eine promovierte Naturwissenschaftlerin einen strahlenschutztechnischen Fachbericht ignoriert, ist das keine Nachlässigkeit. Das ist eine Entscheidung.
Am 29. Februar 1996 warnte der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Prof. Dr. Alexander Kaul, das Ministerium schriftlich und unmissverständlich: Schwierigkeiten in der Asse würden die gesamte „Salzlinie" als Endlagerkonzept in Frage stellen – und damit auch das Milliardenprojekt Gorleben sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsvorsorgenachweis der deutschen Atomkraftwerke. Kaul bezifferte die Strahlenexposition der Bevölkerung im Falle des Absaufens: weit über den gesetzlichen Dosisgrenzwerten.
Die Reaktion des Ministeriums: nichts. Keine Kurskorrektur, keine öffentliche Information, keine Gefahrenabwehr. Stattdessen wurde die Schließung der Asse bewusst nach dem laxeren Bergrecht statt nach Atomrecht betrieben – um keine negativen Signale für Gorleben zu setzen. So steht es in internen Dokumenten. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtags nannte dies treffend einen „faustischen Pakt" zwischen Politik und Atomindustrie.
Im April 1998, kurz vor Ende ihrer Amtszeit, verlängerte Merkel per Gesetz auch noch die Betriebsgenehmigung für das ebenfalls geologisch instabile Endlager Morsleben – gegen den ausdrücklichen Rat ihrer eigenen Fachbehörde. Greenpeace stoppte dies vor Gericht.
Was das den Steuerzahler kostet – in der Gänze
Bis 2018: 1 Milliarde Euro bereits ausgegeben – ohne ein einziges Fass geborgen zu haben.
Allein bis zum geplanten Beginn der Rückholung im Jahr 2033: 4,7 Milliarden Euro Vorbereitungskosten.
Die eigentliche Rückholung von 126.000 korrodierten Fässern durch Roboter, die Konditionierung unter Strahlenschutzbedingungen, der Betrieb eines oberirdischen Zwischenlagers für Jahrzehnte, die finale Verfüllung – das alles ist in diesen 4,7 Milliarden noch nicht enthalten. Wer wissen will, was das bedeutet, schaut sich Stuttgart 21 an: geplant mit 2,5 Milliarden, abgerechnet mit über 9 Milliarden. Oder den Berliner Flughafen BER: kalkuliert mit 2 Milliarden, bezahlt mit über 7 Milliarden. Faktor 3 bis 4 ist bei deutschen Großprojekten keine Ausnahme – das ist die Regel. Bei der Asse handelt es sich um ein Projekt, für das es weltweit keinen einzigen Präzedenzfall gibt. Niemand hat je 126.000 korrodierte Atommüllfässer aus einem absaufenden Salzbergwerk geborgen. Rechnet man konservativ mit Faktor 3 auf die Gesamtkosten, landen wir bei 30 bis 50 Milliarden Euro. Manche Schätzungen gehen darüber hinaus. Gezahlt wird das nicht von RWE oder E.ON. Gezahlt wird es von Ihnen.
Der Bundesrechnungshof attestierte 2019 „eklatante Ineffizienz", eine „Fachaufsicht auf Abstand" und vollständigen Kontrollverlust. Der Bund der Steuerzahler listet das Projekt regelmäßig als Paradebeispiel staatlicher Verschwendung.
Diese Kosten trägt ausschließlich der Steuerzahler. Die Atomkonzerne haben damit nichts zu tun.
Was das im Vergleich bedeutet – konkret
Der bundesweite Durchschnitt für einen alleinstehenden Bürgergeld-Empfänger liegt aktuell bei 1.058 Euro pro Monat – Regelsatz plus Miete und Heizung. Über zehn Jahre macht das rund 127.000 Euro pro Person.
Nun rechne:
Die bereits bis 2018 verbrannten 1 Milliarde Euro – ohne ein einziges Fass zu bergen – hätte ausgereicht, um knapp 8.000 Menschen zehn Jahre lang den vollen Bürgergeld-Satz zu zahlen.
Die 4,7 Milliarden Euro allein für die Vorbereitungsphase bis 2033 entsprechen dem Bürgergeld für 37.000 Personen über zehn Jahre.
Und wenn die Gesamtkosten – wie Experten erwarten – in den zweistelligen Milliardenbereich gehen, reden wir von einem Betrag, der dem Bürgergeld von mehreren Hunderttausend Menschen über eine Dekade entspricht.
Das ist keine abstrakte Zahl. Das ist politische Prioritätensetzung in ihrer brutalsten Form.
Zum Vergleich: Wer Bürgergeld bezieht, wird vom Staat mit bürokratischer Präzision durchleuchtet. Jede Nebeneinkünfte, jede Zuwendung, jeder gefundene Cent muss gemeldet werden. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Jobcenter das Sammeln von Pfandflaschen als anrechenbares Einkommen gewertet und den Regelsatz entsprechend gekürzt haben – wenige Euro aus dem Mülleimer, und der Staat greift zu. Wer ein altes Sofa auf dem Sperrmüll findet und verkauft, riskiert eine Rückforderung. Wer eine Geldschenkung von der Oma nicht meldet, bekommt Post vom Amt. Der Überwachungsapparat für 1.058 Euro im Monat ist lückenlos.
Für die Milliarden in der Asse – verbucht ohne Kontrolle, ohne Leistungsnachweis, ohne ein einziges geborgenes Fass – hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass Finanz- und Projektcontrolling jahrelang isoliert voneinander operierten und die Kostenentwicklung für die Aufsichtsbehörden schlicht nicht nachvollziehbar war. Kein Amt, das nachfragt. Kein Bescheid, der kürzt. Kein Rückforderungsbescheid.
Der Kreis schließt sich: Wer hat festgelegt, dass ihr zahlt?
Hier wird es endgültig zynisch.
Eigentlich gilt in Deutschland – und sogar im EU-Recht – das Verursacherprinzip: Wer den Schaden anrichtet, zahlt. Die Energiekonzerne RWE, E.ON und andere haben den Großteil des Mülls in die Asse geworfen, daran Jahrzehnte lang Milliarden verdient und milliardenschwere Rückstellungen gebildet – Geld, das sie steuerfrei für sich arbeiten lassen konnten.
Aber 2009 wurde das Verursacherprinzip für die Asse per Gesetz ausgehebelt. Die schwarz-gelbe Koalition übernahm die Sanierungskosten als reine Staatskosten. Und 2013 wurde mit der „Lex Asse" (§ 57b Atomgesetz) endgültig und rechtlich verbindlich festgeschrieben: Die Kosten trägt ausschließlich der Bund – also ausschließlich der Steuerzahler.
Bundeskanzlerin in beiden Jahren: Angela Merkel.
Dieselbe Person, die als Umweltministerin die Warnungen ihrer eigenen Fachbehörde ignoriert und das Problem anderthalb Jahrzehnte verschleppt hat, hat als Kanzlerin dafür gesorgt, dass die Konzerne, die an dem Müll verdient haben, kein Geld nachschießen müssen. Das Verursacherprinzip – ein eiserner Grundsatz des Umweltrechts – gilt für die Asse schlicht nicht.
Der vollständige Dreischritt sieht so aus:
Als Umweltministerin: Warnungen ignorieren, Kosten explodieren lassen, Konzerne schützen. Als Kanzlerin: Per Gesetz festschreiben, dass nicht die Verursacher, sondern die Steuerzahler zahlen. Als Ex-Kanzlerin: Freiheitspreise und Standing Ovations kassieren.
Und wer wird derweil im politischen Diskurs als Problem behandelt? Der alleinstehende Bürgergeldempfänger mit 1.058 Euro im Monat.
Das ist nicht Unwissenheit. Das ist kein Versagen. Das ist das System – dokumentiert, belegt, in Gesetzestexten nachlesbar. Man muss es nur lesen wollen.
Quellen: Abschlussbericht des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtags (2012); Prüfbericht des Bundesrechnungshofes (2019); § 57b Atomgesetz; Bundeshaushaltspläne Einzelplan 16 (BMUV); BGE-Monatsberichte 2025/2026; Schreiben BfS-Präsident Kaul an BMU, 29.02.1996; Bundesverfassungsgericht, Beschluss 13. April 2017.
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