Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei
derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz
davon abhängt wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar."
Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes
beschlossen. Damit müssen sich die Menschen in weiten Teilen
Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach
bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.
Ab einer Infektionsrate von 100 Fällen pro 100 000 Einwohnern binnen
einer Woche müssen Landkreise oder kreisfreie Städte unter anderem eine
nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 05 Uhr am nächsten Morgen
verhängen.
Die bundesweite Regelung soll eine einheitliche Umsetzung von
Corona-Schutzmaßnahmen sicherstellen. Bisher wurden solche Maßnahmen per
Verordnung von jedem Bundesland zum Teil unterschiedlich umgesetzt.
Willkürstaat
Beachtenswerter Beitrag des ehemaligen Vorsitzenden des deutschen Richterbundes Jens Gnisa.
Der Jurist schreibt auf seiner Facebook-Seite:
„Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der Bund
schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus.
Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen
Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel
getestet wird. Dies ist manipulierbar.
Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen,
obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine
Nichtachtung der Justiz. Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten
ihre Kinder zu treffen entspricht für mich auch nicht dem Bild des
Grundgesetzes.
Das ist auch nicht der Brückenlockdown von 2 oder 3 Wochen der
diskutiert wird, sondern ein nicht mehr einzufangender Dauerlockdown.
Ich möchte daher alle bitten: schreiben Sie Ihrem
Bundestagsabgeordneten und appellieren Sie an ihn, diesem Gesetz in
dieser Form nicht zuzustimmen! Nur auf die Inzidenz abzustellen ist
untauglich.“
In einem weiteren Posting ergänzt er: „Die vielen Kommentare, für die
ich danke, veranlassen mich heute zu folgender Ergänzung:
Ich bin nicht gegen einen Lockdown als solches, soweit er bei einem
Infektionsgeschehen erforderlich ist. Dieses Gesetz führt aber zu einem
kaum noch steuerbaren Dauerzustand. Unsere Gesellschaft wird
gewissermaßen auf Autopilot gestellt.
Kein Bürgermeister, kein Landrat, kein Ministerpräsident, kein Landtag
nicht einmal ein Verwaltungsgericht kann mehr korrigierend eingreifen.
Wenn das nicht gewollt ist könnte man dieses Gesetz zumindest auf 2 oder
3 Monate befristen.“
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