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Donnerstag, 20. Februar 2025

Ein Donnerwetter über die Skandal-Schneckenjustiz: Wenn das Bundessozialgericht zum Symbol der Schande wird

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Kassel, 19. Februar 2025 – Ein Fall, der schreit, und ein System, das schweigt

Stellt euch vor: Ein schwerbehinderter Mensch, Jahrgang 1986, lebt in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe und will einfach nur seine Eltern sehen. Zwei Heimfahrten im Monat – kein Luxus, sondern ein Stück Lebensqualität. Der Landkreis Hildesheim sagt: „Nee, maximal eine Fahrt, 12 im Jahr, mehr gibt’s nicht.“ Der Mann klagt, das Sozialgericht gibt ihm recht (August 2018), das Landessozialgericht ebenso (Juni 2023), und jetzt – haltet euch fest – wird am 27. Februar 2025 vor dem Bundessozialgericht verhandelt. Über sechs Jahre seit der ersten Entscheidung, wahrscheinlich acht oder mehr seit dem ersten Antrag. Und das Urteil? Steht immer noch aus. Willkommen in der deutschen Sozialjustiz – wo Gerechtigkeit nicht nur blind, sondern auch lahm wie eine Schnecke ist!

Ein Skandal? Nein, die verdammte Regel!

Das ist kein Einzelfall, Leute. Das ist der Standard. Wer sich mit dem deutschen Sozialrecht auseinandersetzt, weiß: Verfahren ziehen sich wie Kaugummi, Behörden mauern, Gerichte sind überlastet, und die Betroffenen? Die bleiben auf der Strecke – oft Jahre, manchmal Jahrzehnte. Dieser Fall ist nur die Spitze eines Eisbergs, der aus Bürokratie, Ignoranz und einem System besteht, das die Schwächsten im Stich lässt. Ein schwerbehinderter Mensch kämpft seit mindestens 2017 darum, seine Eltern regelmäßig zu sehen, und der Staat zwingt ihn, dafür vor Gericht zu ziehen – um dann in Zeitlupe zu entscheiden. Das ist nicht nur skandalös, das ist eine Schande!

Die Chronologie des Wahnsinns

  • Vor 2017: Anträge, Ablehnungen, Widersprüche – schon hier versinkt der Kläger in einem Sumpf aus Papierkram und Willkür.

  • 24. August 2018: Das Sozialgericht Hildesheim sagt: „Klar, der Mann hat Recht, zwei Fahrten sind nötig.“ Der Landkreis bleibt stur.

  • 1. Juni 2023: Das Landessozialgericht bestätigt – fünf Jahre später! – und verdonnert den Landkreis zur Kostenübernahme für 12 zusätzliche Fahrten.

  • 27. Februar 2025: Jetzt darf das Bundessozialgericht ran. Über sechs Jahre nach der ersten Entscheidung, und der Kläger wartet immer noch. Wer glaubt, dass das schnell geht, hat den Glauben an den Rechtsstaat verloren.

Zwischen den Instanzen? Akten hin, Akten her, Fristen, Terminschwierigkeiten, vielleicht ein bisschen Urlaub zwischendurch. Und wer leidet? Der Kläger, der einfach nur seine Familie sehen will.

Ein System, das versagt – und das mit Ansage

Das ist kein Pech, das ist Methode. Die Sozialgerichte ächzen unter der Last von Fällen, die Behörden blockieren mit fadenscheinigen Argumenten („Selbstbindung der Verwaltung“ – was für ein Witz!), und die Revisionen werden zur Farce. § 54 Abs. 2 SGB XII, auf den sich der Landkreis beruft, ist hier nur das Feigenblatt für ein System, das Ermessen nicht nutzt, um zu helfen, sondern um zu sparen. Und während die Mühlen mahlen, verlieren Menschen wie der Kläger Jahre ihres Lebens – Jahre, in denen sie isoliert bleiben, weil der Staat nicht in die Gänge kommt.

Es reicht – Zeit für ein Donnerwetter!

Hört auf, das zu akzeptieren! Das ist kein „bedauerlicher Einzelfall“, das ist die Regel, und sie ist unerträglich. Schwerbehinderte, Kranke, Arme – die Schwächsten unserer Gesellschaft werden von einem trägen, überforderten und teilweise gleichgültigen Apparat im Stich gelassen. Die Politik schweigt, die Gerichte schuften im Schneckentempo, und die Behörden? Die verstecken sich hinter Paragrafen, statt Verantwortung zu übernehmen. Es braucht ein Erdbeben: Mehr Richter, schnellere Verfahren, eine Verwaltung, die hilft statt blockiert – und vor allem: Konsequenzen für diesen Wahnsinn!

Ein Appell ans Bundessozialgericht

Am 27. Februar 2025 sitzt der 8. Senat in Kassel im Jacob-Grimm-Saal. Liebe Richterinnen und Richter: Macht diesem Spuk ein Ende! Entscheidet nicht nur gerecht, sondern zeigt, dass dieses System so nicht weitergehen kann. Der Kläger hat genug gewartet – und mit ihm Tausende andere. Wenn das Urteil kommt, sollte es nicht nur den Landkreis Hildesheim treffen, sondern ein Signal sein: Schluss mit der Schneckenjustiz!

Denn eines ist klar: Dieser Fall ist kein Zufall. Er ist der Beweis, dass unser Sozialstaat nicht nur lahmt, sondern krankt. Und das Donnerwetter? Das sollte erst der Anfang sein.



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