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Samstag, 3. Mai 2025

Die Selbstwiderlegung des Verfassungsschutzes: Wenn ethnische Realitäten zu rechtsextremistischer Ideologie erklärt werden

 

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Der deutsche Verfassungsschutz hat mit seiner Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" aufgrund ihres ethnischen Volksbegriffs ein logisches Pandora-Box geöffnet. Die Konsequenzen dieser Entscheidung führen das gesamte Konstrukt ad absurdum und stellen die Behörde selbst ins Abseits der Realität.

Das Grundproblem

Laut Verfassungsschutz ist es verfassungsfeindlich, von einem ethnischen Volk zu sprechen. Doch was bedeutet das für die gesamte politikwissenschaftliche Lehre, für internationale Beziehungen und für das Grundgesetz selbst?

Die Folgen der Verfassungsschutz-Logik

Wenn der ethnische Volksbegriff rechtsextrem ist, dann:

1. Das Ende der Völkervielfalt in Europa

  • Gibt es keine Kurden als Volk mehr, sondern nur türkische, irakische, syrische und iranische Staatsbürger kurdischer Abstammung
  • Werden die Sorben von einem ethnischen Volk zu einer interessanten Spielart deutscher Staatsbürger degradiert
  • Verlieren deutschstämmige Minderheiten in Osteuropa ihre jahrhundertealte Identität
  • Waren zwischen 1795 und 1918 die Polen nur russische, österreichische und preußische Staatsbürger
  • Existierte das jüdische Volk vor 1948 nicht als solches

2. Verbot wissenschaftlicher Grundlagen

Die Standardlehre der Politikwissenschaft, nach der etnische Völker Teil des Staatsvolkes sind, muss als "menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologie" gelten.

3. Verfassungsfeindlichkeit des eigenen Grundgesetzes

Artikel 116 GG spricht explizit von "deutscher Volkszugehörigkeit" - ein glasklarer Fall von Verfassungsfeindlichkeit nach Logik des Verfassungsschutzes.

4. Vergebliche Mühen der Politik

  • Außenminister Heiko Maas wird zum Rechtsextremen, da er von "drei Millionen türkischstämmigen Bürgern" in Deutschland sprach
  • Das Bundesministerium des Innern betreibt verfassungsfeindliche Propaganda mit seiner Broschüre "Deutsche Minderheiten stellen sich vor"
  • Die Behauptung "8000 usbekische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit in Usbekistan" wird zu rechtsextremistischer Hetze
Die Tyrannei beginnt mit dem Missbrauch der Geschichte

Wer in einer demokratisch gewählten Partei wie der AfD automatisch den „Wiederaufstieg des Faschismus“ sieht, begeht nicht nur einen historischen Denkfehler – er öffnet selbst der Tyrannei Tür und Tor. Faschismus kommt nicht zurück mit Hakenkreuz und Hitlergruß. Er tarnt sich heute in moralischer Selbstgewissheit, in Gesinnungszwang und in der systematischen Ausschaltung unliebsamer Positionen durch staatliche Institutionen.

Eine Demokratie lebt vom politischen Streit, nicht von Gesinnungseinheit. Wenn die bloße Verwendung des Begriffs „ethnisches Volk“ kriminalisiert wird, während gleichzeitig Millionen Menschen eine Partei wählen, die diesen Begriff verwendet, dann entsteht eine gefährliche Schieflage: Nicht die Partei wird radikal, sondern der Staat.

Timothy Snyder hat gewarnt: Tyrannei beginnt nicht mit Marschmusik, sondern mit der Entwertung von Sprache und Wahrheit. Wer jede konservative Haltung zur Gefahr erklärt, erkennt am Ende nicht mehr, wenn echte autoritäre Strukturen entstehen – etwa durch die Instrumentalisierung von Verfassungsschutz, Medien und Wissenschaft zur Verteidigung eines einzigen Weltbildes.

Wer Hitler überall sieht, erkennt die neue Tyrannei nicht – selbst wenn sie schon vor seiner Tür steht.

5. Die UN als rechtsextreme Organisation

Die UN-Resolution 47/135 von 1992, die "ethnische Identität" als "integralen Bestandteil der Menschenrechte" bezeichnet, muss als verfassungsfeindlich gelten.

Das absurde Ergebnis

Der Verfassungsschutz hat sich selbst in eine Position gebracht, in der er:

  1. Die Realität leugnen muss: Ethnische Gruppen existieren und haben existiert, unabhängig davon, ob sie einen eigenen Staat haben oder nicht.
  2. Wissenschaftliche Erkenntnisse kriminalisiert: Die Unterscheidung zwischen ethnischer und staatlicher Identität ist kein rechtsextremes Gedankengut, sondern wissenschaftlicher Konsens.
  3. Die eigene Rechtsgrundlage untergräbt: Das Grundgesetz selbst verwendet den Begriff der Volkszugehörigkeit.
  4. Internationale Menschenrechte ablehnt: Die UN-Erklärung zu ethnischen Identitäten widerspricht der Verfassungsschutz-Doktrin.

Fazit: Der Verfassungsschutz als Verfassungsfeind

In dem Versuch, eine Oppositionspartei zu diskreditieren, hat der Verfassungsschutz selbst verfassungsfeindliche Positionen bezogen. Er:

  • Ignoriert das Grundgesetz (Art. 116)
  • Bekämpft wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Widerspricht UN-Menschenrechtsstandards
  • Diskreditiert deutsche Regierungspolitik

Die Frage ist nicht mehr, ob die AfD rechtsextrem ist, sondern ob ein Verfassungsschutz, der solche offensichtlichen Widersprüche produziert, noch als Hüter der Verfassung taugen kann. Wer die ethnische Realität Europas leugnet und wissenschaftliche Erkenntnisse kriminalisiert, hat jede Glaubwürdigkeit als neutraler Beobachter verloren.

Die wahre Gefahr für die Demokratie liegt nicht in der Verwendung des ethnischen Volksbegriffs, sondern in der willkürlichen Umdeutung wissenschaftlicher und verfassungsrechtlicher Tatsachen zu "verfassungsfeindlicher Ideologie". Hier zeigt sich, wie eine Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, selbst zu deren größter Bedroh

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