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Dienstag, 24. Februar 2026

Wenn ein Professor Zwangsarbeit fordert und der Bundestag zuhört

 

Am 23. Februar 2026 sitzt ein emeritierter Professor im Bundestag und erklärt den Abgeordneten, wie man Millionen Menschen das Leben noch schwerer machen kann. Sein Name: Ulrich van Suntum. Seine Stellungnahme liest sich nicht wie Wissenschaft. Sie liest sich wie ein Handbuch der Unterwerfung. Und niemand fragt: Wer ist dieser Mann eigentlich – und in wessen Auftrag spricht er?

Samstag, 21. Februar 2026

Der Richter und sein Milieu: Wie Sozialisation zum Urteil wird

 Dieser Text ist Teil einer Reihe. Wer verstehen will, was Schlegel schreibt, sollte zuerst lesen: Teil I: „Selbstverschuldete Bedürftigkeit", [Teil II: Wer profitiert?] und [Das Demontage-Programm: Acht Forderungen, die den Sozialstaat abwickeln]. Dieser Text fragt nicht, was Schlegel fordert — sondern warum er es für selbstverständlich hält.

Vorbemerkung

Man muss es klar aussprechen: Das Lumpenproletariat nimmt sich Freiheiten heraus. Ein Erwerbsminderungsrentner, auf Leistungen nach SGB XII angewiesen, aus dem Erwerbsleben gedrängt — kurz: einer jener Fälle, über die Professor Dr. Schlegel in seinem Gutachten so kenntnisreich urteilt — erlaubt sich, eben dieses Gutachten zu analysieren. Unerhört. Der Herr Professor hat jahrzehntelang das Sozialrecht gestaltet. Wer ist das Lumpenproletariat, ihm zu widersprechen?

Nun gut. Fangen wir an. 

I. Die Frage hinter der Frage

 

Es gibt Gutachten, die man widerlegen muss. Und es gibt Gutachten, die man verstehen muss — bevor man sie widerlegt.

Das INSM-Gutachten von Prof. Dr. Rainer Schlegel gehört zur zweiten Kategorie. Denn es ist nicht das Werk eines korrupten Söldners, der für Geld schreibt, was man ihm aufträgt. Es ist etwas Beunruhigenderes: das Werk eines Mannes, der vermutlich wirklich glaubt, was er schreibt.

Das macht es gefährlicher. Und das macht die Frage nach seiner Sozialisation nicht zur persönlichen Spekulation, sondern zur analytischen Notwendigkeit.


II. Balingen, Albstadt und die schwäbische Seele

Rainer Schlegel wurde 1958 in Balingen geboren und wuchs in Albstadt auf — im Zollernalbkreis, einer Region, die man das „Schwäbische Manchester" nannte. Zentrum der deutschen Maschenindustrie, geprägt von einem eigentümlichen sozialen Gefüge: patriarchaler Mittelstand auf der einen Seite, hochqualifizierte, disziplinierte Arbeiterschaft auf der anderen. Dazwischen kein Raum für Müßiggang, kein Verständnis für Scheitern, das nicht selbstverschuldet wäre.

Der ideologische Kitt dieser Gesellschaft war der schwäbische Pietismus. Nicht im kirchlichen Sinne — sondern als Lebenshaltung: Pflichterfüllung. Sparsamkeit. Die tiefe Überzeugung, dass sozialer Aufstieg durch Bildung und harte Arbeit erreichbar ist. Und die ebenso tiefe, meist unausgesprochene Überzeugung, dass wer nicht aufsteigt, es auch nicht wirklich versucht hat.

Das ist kein neutrales Wertesystem. Das ist eine Weltanschauung. Und wie jede Weltanschauung, die in einem bestimmten Milieu funktioniert, neigt sie dazu, sich selbst für universal zu halten.


III. Der Habitus und das Recht

Pierre Bourdieu hat gezeigt, wie das Milieu, in dem wir aufwachsen, unsere Wahrnehmung der Wirklichkeit strukturiert — oft ohne dass wir es bemerken. Er nannte das den Habitus: die verinnerlichten Denk-, Wahrnehmungs- und Handlungsschemata, die uns sagen, was normal ist, was gerecht ist, was selbstverständlich ist.

Schlegels Habitus ist der eines Mannes, für den Aufstieg durch Leistung nicht Theorie ist, sondern gelebte Biographie. Gymnasium, Studium in Tübingen, Promotion, Bundesrichter mit 38 Jahren, Präsident des Bundessozialgerichts. Ein Leben, in dem das Versprechen der Leistungsgesellschaft eingelöst wurde — weil die strukturellen Voraussetzungen dafür von Anfang an vorhanden waren.

Das Problem ist nicht, dass dieser Weg ihn korrumpiert hätte. Das Problem ist, dass er ihn blind gemacht haben könnte — blind für die Tatsache, dass das, was für ihn funktioniert hat, für andere schlicht nicht verfügbar ist. Nicht aus Faulheit. Nicht aus fehlendem Willen. Sondern weil strukturelle Verhältnisse keine Meritokratie kennen.


IV. „Selbstverschuldete Bedürftigkeit" als Habitusbegriff

Wer versteht, woher Schlegel kommt, versteht auch, warum ihm der Begriff der „selbstverschuldeten Bedürftigkeit" so mühelos aus der Feder fließt. Er ist kein juristisches Konstrukt, das er sich ausgedacht hat — er ist die rechtliche Übersetzung einer Weltanschauung, die Armut als Resultat individueller Entscheidungen begreift.

In dieser Logik ist die Frage nicht: Welche strukturellen Kräfte erzeugen Armut? Die Frage ist: Hat der Betroffene genug getan, um ihr zu entkommen?

Das ist schwäbischer Pietismus in Gesetzesform.

Und es erklärt, warum Schlegel Vorschläge wie die Aberkennung der Krankenversicherung bei „unangemessener Kleidung" beim Vorstellungsgespräch nicht als das wahrnimmt, was sie sind — nämlich als Demütigung und Bestrafung von Menschen in Not — sondern als vernünftige Konsequenz für jene, die den Anforderungen der Leistungsgesellschaft nicht entsprechen wollen.

Das Wort „wollen" ist entscheidend. In seinem Weltbild gibt es kein strukturelles Nicht-Können. Es gibt nur individuelles Nicht-Wollen.


V. Die Institution als Verstärker

Schlegels Milieu allein erklärt noch nicht alles. Es braucht auch die Institution, die diesen Habitus nicht herausfordert, sondern verstärkt.

Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit ist eine Welt für sich — hierarchisch, von langen Karrierewegen geprägt, in der man aufsteigt, indem man die Logik des Systems verinnerlicht. Schlegels Werdegang — von Sozialgericht Stuttgart über das Bundessozialgericht bis zum Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter — ist ein Weg durch Institutionen, die alle dasselbe Grundverständnis teilen: dass das Recht neutral ist, dass die Regeln gerecht sind, dass das System im Wesentlichen funktioniert.

Wer diesen Weg geht, begegnet selten den Menschen, über die er urteilt. Er begegnet Akten. Er begegnet Paragrafen. Er begegnet Kollegen, die dasselbe Milieu, dieselbe Ausbildung, dieselbe Karrierelogik teilen.

Das ist kein Vorwurf an Schlegel persönlich. Das ist eine strukturelle Kritik an einem System, das die Distanz zwischen Richter und Betroffenem systematisch erzeugt — und dann das Urteil des Richters für objektiv erklärt.


VI. Warum das kein persönlicher Angriff ist

Es liegt nahe, an dieser Stelle missverstanden zu werden. Dieser Text ist kein Angriff auf Rainer Schlegel als Person. Er stellt nicht seine Integrität in Frage, nicht seine juristische Qualifikation, nicht seinen persönlichen Charakter.

Er stellt etwas anderes in Frage: die Illusion, dass ein Mensch, der aus einem bestimmten Milieu kommt, eine bestimmte Karriere gemacht hat und eine bestimmte Weltanschauung verinnerlicht hat, dann im Ruhestand ein Gutachten schreibt — dass dieses Gutachten neutral, universell und sozialstaatlich integer sein kann.

Es kann das nicht. Nicht weil Schlegel böse ist. Sondern weil niemand seinen Habitus ablegt, wenn er die Schreibmaschine anschaltet.

Die INSM wusste das, als sie ihn beauftragte. Sie wollten keinen neutralen Experten. Sie wollten einen Mann, dessen Weltbild ihre Forderungen für selbstverständlich hält — und der ihnen dafür den Mantel richterlicher Autorität umhängt.

Das ist die eigentliche Geschichte hinter dem Gutachten.


VII. Die Verbindung zum Demontage-Programm

Was Schlegel in seinen acht Forderungen vorschlägt — nachzulesen im separaten Beitrag „Das Demontage-Programm" — ist die konsequente Umsetzung dieser Weltanschauung in Rechtspolitik. Vollständiger Leistungsentzug bei Arbeitsverweigerung. Aberkennung der Krankenversicherung. Vermutungsregeln, die den Betroffenen zum Beweis seiner eigenen Bedürftigkeit zwingen.

Das sind keine technischen Reformvorschläge. Das ist die Übersetzung einer pietistisch-schwäbischen Leistungsethik in einen nationalen Sanktionsapparat — angewendet auf Menschen, die nie die strukturellen Voraussetzungen hatten, die Schlegel selbst als selbstverständlich erlebt hat.

Wer verstehen will, wie das möglich ist, muss nicht nur das Gutachten lesen. Er muss auch verstehen, wer es geschrieben hat — und aus welcher Welt heraus.


Marigny de Grilleau, Februar 2026 Alle Teile dieser Reihe: Teil I | Teil II | Das Demontage-Programm | Der Richter und sein Milieu


Freitag, 20. Februar 2026

Das Demontage-Programm: Acht Forderungen, die den Sozialstaat abwickeln

Geforderte Gesetzesänderungen im Überblick: Was Prof. Dr. Schlegel konkret fordert – und was das bedeutet

 Dieser Beitrag ist Teil einer Serie. Die historische und strukturelle Analyse findet sich in: →

Teil I: „Selbstverschuldete Bedürftigkeit" – Das Gutachten und die Geschichte, die es nicht kennen will → Teil II: Die Ökonomie des Elends – Wer an der Verelendung verdient


Es gibt Gutachten, die Probleme analysieren. Und es gibt Gutachten, die Aufträge ausführen.

Das Gutachten von Prof. Dr. Rainer Schlegel, verfasst im Oktober 2025 im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), gehört zur zweiten Kategorie. Sein Ergebnis stand vor seiner Erkenntnis fest.

Was folgt, ist keine Meinung. Es ist eine Auflistung dessen, was Schlegel schwarz auf weiß fordert – Punkt für Punkt, Paragraph für Paragraph. Wer das liest und glaubt, es gehe um die Bekämpfung von Missbrauch, sollte Punkt 2 besonders aufmerksam lesen.


1. Totalsanktion: Vollständiger Wegfall aller Leistungen

Was Schlegel fordert: Bei willentlicher, wiederholter Arbeitsverweigerung soll der Anspruch auf Bürgergeld vollständig entfallen – nicht nur der Regelsatz, sondern auch die Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung).

Rechtliche Konstruktion: Schlegel argumentiert, das Bundesverfassungsgericht habe den vollständigen Leistungsentzug nicht generell verboten. Wer arbeiten könnte, aber nicht will, sei schlicht nicht „bedürftig" im Rechtssinn – die Hilfebedürftigkeit sei selbst herbeigeführt.

Bisheriges Recht: Das BVerfG hatte 2019 (1 BvL 7/16) Sanktionen über 30% als verfassungswidrig eingestuft. Schlegel will diese Grenze durch die Konstruktion der „selbstverschuldeten Nicht-Bedürftigkeit" juristisch umgehen.

Konsequenz: Kein Regelsatz. Keine Miete. Keine Heizung. Nur Härtefallregelungen als Gnadenakt – kein Rechtsanspruch.


2. Verlust der Krankenversicherung

Was Schlegel fordert: Mit dem Wegfall des Bürgergelds endet automatisch auch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V). Die Auffangversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) soll ebenfalls nicht greifen – weil die Notlage selbstverschuldet sei.

Konsequenz: Nur noch Notfallversorgung: akute Schmerzzustände, Schwangerschaft. Chronische Erkrankungen, Vorsorge, Medikamente – entfällt.

Besonders bemerkenswert: Schlegel diskutiert selbst, ob sogar die Notfallversorgung eingeschränkt werden könnte, wenn die Hilfebedürftigkeit nicht mehr anerkannt wird. Er lässt diese Frage bewusst offen.


3. Gesetzliche Vermutungsregelungen mit Beweislastumkehr

Was Schlegel fordert: Einführung gesetzlicher „Vermutungsregelungen mit Regelbeispielen". Bestimmte Verhaltensweisen sollen automatisch vermuten lassen, dass jemand keine Arbeit sucht – und damit nicht bedürftig ist.

Wörtlich genannte Regelbeispiele aus dem Gutachten:

Wenn jemand in seinem „Verhalten oder Auftreten" beim Arbeitgeber den Eindruck erweckt, nicht arbeiten zu wollen, oder „unrealistische Entgeltvorstellungen" äußert. In der Praxis der Jobcenter bedeutet dieses „falsche Auftreten" genau das: die falsche Kleidung, das falsche Auftreten, ein falsches Wort.

Rechtliche Wirkung: Der Betroffene muss beweisen, dass er das Verhalten nicht absichtlich gezeigt hat. Die Beweislast liegt beim Leistungsempfänger – nicht beim Jobcenter.


4. Sanktionen ohne zeitliche Begrenzung

Was Schlegel fordert: Die diskutierte Begrenzung von Sanktionen auf zwei Bezugsmonate lehnt er ab. Wörtlich im LTO-Interview 2024: „Ich sehe darüber hinaus auf sachlichen keinen Grund für eine Begrenzung auf zwei Monate."

Konsequenz: Sanktionen können theoretisch unbegrenzt andauern.


5. Pauschalierung der Wohnkosten – Zwangsumzug inklusive

Was Schlegel fordert: Statt individueller Prüfung der „Angemessenheit" von Mieten sollen regionale Pauschalen eingeführt werden. Wer darüber liegt, zahlt die Differenz aus dem Regelsatz – oder zieht um.

Zusätzlich: Schlegel hält es für „vertretbar", Leistungsbeziehende in Regionen mit niedrigeren Mieten umzusiedeln. Zwangsumzug aus dem sozialen Umfeld, weg von Ärzten, Unterstützungsnetzwerken, vertrauter Infrastruktur – für Schlegel: vertretbar.


6. Generalverdacht bei Krankmeldungen

Was Schlegel fordert: Fällt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zeitlich mit einem Jobcenter-Termin zusammen, soll das Jobcenter sofort eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst oder Amtsarzt verlangen dürfen.

Konsequenz: Wer krank wird und gleichzeitig einen Meldetermin hat, steht unter Verdacht. Das ärztliche Attest gilt nicht mehr als Beweis – es gilt als Motiv.


7. Arbeitgeber als Meldeinstanz

Was Schlegel fordert: Arbeitgeber sollen berechtigt und ermutigt werden, auffälliges Verhalten bei Vorstellungsgesprächen direkt an das Jobcenter zu melden. Der Sachbearbeiter entscheidet dann über die Sanktion.

Kein Richter. Keine Anklage. Keine Verteidigung. Der Arbeitgeber meldet. Die Behörde entscheidet.


8. Abbau des Einzelfallprinzips

Übergreifendes Prinzip im Gutachten: Schlegel kritisiert durchgehend den „Aufwand" der individuellen Prüfung. Er plädiert für Pauschalen und Vermutungen statt Einzelfallgerechtigkeit.

Konsequenz: Der konkrete Mensch – mit Behinderung, chronischer Erkrankung, Pflegebedarf, sozialem Umfeld – verschwindet aus dem Rechtsrahmen. Was zählt, ist die Kategorie. Wer nicht hineinpasst, bekommt nichts.

Zusammenfassung: Was sich konkret ändert

Bereich Heute Schlegel-Forderung
Maximale Sanktionshöhe 30% (BVerfG 2019) 100% – vollständiger Entzug

 

Krankenversicherung

 

Bleibt bei Sanktionen

 

Entfällt bei „selbstverschuldeter" Not

 

Beweislast

 

Jobcenter muss Verweigerung beweisen

 

Betroffener muss Unschuld beweisen

 

Sanktionsdauer

 

Max. 2 Monate diskutiert

 

Unbegrenzt

 

Wohnkosten

 

Individuelle Angemessenheitsprüfung

 

Pauschale – Zwangsumzug möglich

 

Krankmeldungen

 

Gilt als Beleg

 

Unter Generalverdacht

 

Meldewesen

 

Jobcenter entscheidet

 

Arbeitgeber kann direkt melden

Donnerstag, 19. Februar 2026

Teil II: Die Ökonomie des Elends

Was entsteht, wenn Schlegel Recht bekommt

Gutachten enden auf Papier. Die Konsequenzen enden auf der Straße.

Was Schlegel im Oktober 2025 im Auftrag von Gesamtmetall entwirft, ist kein abstrakte Rechtskonstrukt. Es ist ein Produktionsplan. Es produziert Obdachlose. Es produziert Kranke ohne Arzt. Es produziert Kriminalität. Es produziert Profit – für genau jene, die das System betreiben.

Der Markt der Verelendung

Wenn Menschen kein Geld mehr haben, keine Wohnung, keine Krankenversicherung – hören sie nicht auf zu existieren. Sie verschwinden nur aus dem Sichtfeld der Statistik und tauchen wieder auf: in der Notaufnahme, im Gefängnis, in der Obdachlosenunterkunft, in der Suchthilfe.

Jeder dieser Orte hat eine Kostenrechnung. Und hinter jeder Kostenrechnung steht ein Träger, der abrechnet.

Wer glaubt, die Abwicklung des Sozialstaats koste nichts, versteht nicht, wie das System funktioniert. Es kostet mehr. Nur anders. Und das Geld fließt in andere Taschen.

Beschaffungskriminalität: Die unvermeidliche Konsequenz

Wer kein Geld hat, aber Bedürfnisse – der findet Wege.

Das ist keine Moralisierung. Das ist Sozialpsychologie, seit Jahrzehnten belegt. Die Kriminologie kennt den Begriff der Beschaffungskriminalität nicht ohne Grund: Wenn legale Existenzmittel wegfallen, wächst die Bereitschaft zu illegalen. Ladendiebstahl. Schwarzarbeit. Betrug. Drogenhandel als Einkommensquelle.

Schlegel und seine Auftraggeber wissen das. Die Kriminalisierung der Armen ist kein Kollateralschaden – sie ist funktional. Sie schafft die nächste Branche, die von der Verelendung profitiert.

Die Gefängnisindustrie: Das amerikanische Vorbild wartet

In den Vereinigten Staaten ist das Gefängnis eine Industrie. Private Unternehmen wie CoreCivic und GEO Group betreiben Haftanstalten – und werden für jeden belegten Platz bezahlt. Ihr Geschäftsmodell erfordert volle Zellen. Also lobbyieren sie für härtere Gesetze, längere Strafen, niedrigere Hürden für Inhaftierung.

Deutschland bewegt sich in diese Richtung. Privatisierungsdebatten um Justizvollzugsanstalten sind keine Fantasie mehr – sie laufen. Und die Logik ist dieselbe: Wer mehr Menschen aus dem Sozialsystem herausdefiniert, wer Sanktionen verschärft, wer Beschaffungskriminalität produziert, der befüllt die Zellen.

Das ist das Geschäftsmodell hinter dem Gutachten. Schlegel schreibt den Zulauf. Die Industrie kassiert den Umsatz.

Die Löhne: Nach unten ohne Boden

Schlegels Gutachten ist kein isoliertes Rechtsdokument. Es ist Teil einer Gesamtstrategie, die seit dreißig Jahren läuft.

Zehn Millionen Wanderarbeiter aus Osteuropa arbeiten allein in Deutschland – instrumentalisiert als Druckmittel gegen die Löhne der einheimischen Arbeiterschaft. Automatisierung vernichtet Stellen in der Produktion. Deindustrialisierung macht ganze Regionen obsolet. Und das Bürgergeld – das letzte Verhandlungsinstrument der Schwachen – soll nun so verschärft werden, dass kein Mensch mehr wagt, eine Stelle abzulehnen, egal zu welchem Lohn, egal unter welchen Bedingungen.

Das ist der eigentliche Zweck der Totalsanktion. Nicht Faulheit bekämpfen. Lohnuntergrenzen zerstören.

Wer jederzeit vollständig enteignet werden kann – kein Geld, keine Wohnung, kein Arzt – nimmt jeden Job zu jedem Preis an. Das ist das ökonomische Kalkül hinter der juristischen Konstruktion. Schlegel liefert die Blaupause. Gesamtmetall erntet die Dividende.

Die Gewerkschaften: Schon lange auf der anderen Seite

Man könnte erwarten, dass die Gewerkschaften hier Widerstand leisten. Dass sie die Verhandlungsmacht der Beschäftigten verteidigen, indem sie das Bürgergeld als Rückzugsoption schützen.

Man erwartet zu viel.

Der DGB hat bei Hartz IV mitgemacht. Der damalige Vorsitzende Michael Sommer nannte es 2005 in Talkshows öffentlich einen „Schutz vor Armut" – während Millionen Menschen in Niedriglohnjobs gedrängt wurden, weil die Drohung des Totalentzugs ihre Verhandlungsmacht vernichtete. Die Gewerkschaftsbasis protestierte. Die Führung kapitulierte.

Das ist kein Versagen. Das ist Struktur. Der DGB wurde nach 1945 nicht als revolutionäre Gegenmacht aufgebaut, sondern mit Unterstützung der westlichen Besatzungsmächte als kontrollierbare Arbeitnehmervertretung – eine Instanz, die Widerstand in geregelten Bahnen hält und abbricht, sobald er über das selbst gesetzte Ziel hinaus zu gehen droht. Eine Basisorganisation im rechtlichen Sinn gibt es innerhalb des DGB nicht. Wahlen von unten nach oben existieren nicht.

Was bleibt, ist ein Verband, der gleichzeitig Systemkritik simuliert und das System stützt. Der DGB ist nicht der Gegner des Schlegel-Gutachtens. Er ist sein stilles Komplement.

Die Wohlfahrtsindustrie: Profit aus der Not

Wer glaubt, die karitativen Verbände stünden auf der Seite der Armen, sollte sich die Bilanzen ansehen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband beschäftigt in seinen angeschlossenen Organisationen 501.000 Menschen – mehr als Volkswagen, Siemens und Bosch in Deutschland zusammen. Dazu kommen 1,5 Millionen Ehrenamtliche, die unbezahlt Aufgaben übernehmen, für die eigentlich sozialversicherungspflichtige Stellen geschaffen werden müssten. 94% des Einkommens stammen aus öffentlichen Mitteln – Steuergeld, Jobcenter-Budgets, EU-Strukturfonds.

Das Geschäftsmodell ist simpel: Armut wird verwaltet, nicht bekämpft. Denn wer die Armut beendet, beendet den eigenen Umsatz.

Die Doppelzüngigkeit hat ein Gesicht: Verbandschef Ulrich Schneider unterstützte Hartz-IV-Sanktionen mit der Begründung, das System müsse „akzeptiert werden von denen, die es finanzieren" – und forderte gleichzeitig vier Milliarden Euro mehr für seinen Apparat. Mehr Sanktionen bedeuten mehr Durchfälle, mehr Beratungsbedarf, mehr Eingliederungsmaßnahmen, mehr Abrechnung.

Das ist kein Widerspruch. Das ist Geschäftsstrategie.

Das ist kein Vorwurf an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an der Front. Das ist eine Analyse der Systemlogik: Je mehr Verelendung, desto mehr Durchlauf. Je mehr Durchlauf, desto mehr Abrechnung.

Schlegel liefert mit seiner Totalsanktions-Logik den Rohstoff für genau diesen Kreislauf: Menschen, die sanktioniert werden, fallen aus dem Bürgergeld-System heraus – und kommen durch die Hintertür der Reintegrations- und Notfallhilfe wieder herein. Nur dass jetzt zwischen ihrem Herausfallen und ihrem Ankommen eine Reihe von Institutionen stehen, die abrechnen. Allein die gesamte deutsche Wohlfahrtsindustrie – Paritätischer, Caritas, Diakonie, AWO, DRK – beschäftigt über zwei Millionen Hauptamtliche. Sie ist einer der größten Wirtschaftsakteure dieses Landes. Und sie lebt davon, dass die Not nicht aufhört.

Obdachlosigkeit, Drogen, Alkohol: Was kommt, wenn der Boden wegfällt

Das ist kein Horrorszenario. Das ist die empirische Konsequenz jedes Sozialstaatsabbaus, dokumentiert von Ländern, die diesen Weg früher gegangen sind.

In den USA explodierte die Obdachlosigkeit nach den Welfare-Reformen der 1990er Jahre. In Großbritannien nach den Kürzungen unter Cameron. In beiden Ländern stiegen parallel dazu Drogenkonsum, Alkoholkonsum, Selbstmordrate und Kleinkriminalität – nicht weil die Menschen schwächer wurden, sondern weil der Boden wegbrach.

Wer keinen Ausweg sieht, sucht Betäubung. Das ist menschlich. Das ist messbar. Und das ist – für bestimmte Industrien – ein Markt.

Die Pharmaindustrie. Die private Suchthilfe. Die Notunterkünfte in privater Trägerschaft. Die Security-Firmen, die Obdachlose aus Innenstädten vertreiben – im Auftrag von Kommunen, die das Sicherheitsgefühl der Konsumenten schützen wollen.

Jede dieser Branchen wächst proportional zur Verelendung. Keine von ihnen hat ein Interesse daran, dass die Verelendung endet.

Das System hat keinen Ausgang – es hat Profiteure

Was Schlegel entwirft, ist kein Systemfehler. Es ist ein Systemzustand, der für bestimmte Akteure optimal funktioniert:

Für Gesamtmetall: niedrigere Löhne durch maximierten Arbeitsdruck. Für die Gefängnisindustrie: wachsende Belegungszahlen durch produzierte Kriminalität. Für die Wohlfahrtsverbände: wachsende Abrechnungsvolumina durch wachsende Bedürftigkeit. Für die Suchthilfe: wachsende Klientel durch wachsende Hoffnungslosigkeit. Für die Immobilienwirtschaft: billiger freiwerdende Wohnfläche durch Zwangsumzüge.

Am Ende des Gutachtens steht kein gerechterer Sozialstaat. Am Ende steht eine Ökonomie des Elends – ein System, das von der Not seiner Opfer lebt und deshalb ein vitales Interesse daran hat, dass die Not nicht aufhört.

Schlegel hat dafür ein Honorar bekommen.

Gesamtmetall hat einen Auftrag vergeben.

Und irgendwo auf der Straße – ohne Geld, ohne Wohnung, ohne Arzt – bezahlt jemand die Rechnung.

→ Teil I: „Selbstverschuldete Bedürftigkeit" – Das Schlegel-Gutachten und die Geschichte, die es nicht kennen will

Marigny de Grilleau

Teil I: „Selbstverschuldete Bedürftigkeit" – Das Schlegel-Gutachten und die Geschichte, die es nicht kennen will

Das Gutachten Schlegel/INSM und die Geschichte, die es nicht kennen will

Es gibt Begriffe, die Geschichte tragen. Schwer, blutig, unverkennbar.

„Selbstverschuldete Bedürftigkeit" ist so ein Begriff.

Prof. Dr. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, verwendet ihn in seinem Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) – Oktober 2025 – ohne mit der Wimper zu zucken. Wer eine zumutbare Arbeit ablehne, sei nicht „bedürftig" im Rechtssinn. Die Bedürftigkeit sei selbstverschuldet. Und deshalb: kein Geld, keine Wohnung, keine Krankenversicherung.

Wer die Geschichte kennt, hält inne.

Kein Geld. Kein Dach. Kein Arzt.

Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, soll laut Schlegel keinen Anspruch auf Grundsicherung mehr haben. Keinen Regelsatz. Keine Miete. Keine Heizkosten. Auch bei wiederholter Pflichtverletzung sieht er nur „Härtefallregelungen" vor – als Gnadenakt, nicht als Recht.

Und dann kommt der Punkt, der alles übertrifft: Wer keine Leistungen mehr bekommt, verliert damit auch die gesetzliche Krankenversicherung. Die staatliche Auffangversicherung? Greift laut Schlegel ebenfalls nicht – denn die Bedürftigkeit sei ja selbstverschuldet. Was bleibt: Notaufnahme. Akute Schmerzen. Schwangerschaft.

Das ist das Versorgungsniveau eines Armenhauses. Nur ohne das Armenhaus.

Die unfreiwillige Selbstentlarvung

Bevor wir zum historischen Vergleich kommen – Schlegel kommt ihm selbst zuvor.

Er schreibt in seinem Gutachten vorsorglich, Kritiker würden „unzulässige Parallelen zum Vorgehen des NS-Regimes gegen Arbeitsscheue" ziehen. Er baut diesen Abwehrreflex proaktiv in sein eigenes Papier ein – gegen eine Kritik, die zum Zeitpunkt der Abfassung noch niemand öffentlich erhoben hatte.

Das ist kein Argument. Das ist ein Geständnis.

Aber es kommt noch besser. Im Februar 2024, kurz vor seinem Ausscheiden als BSG-Präsident, gab Schlegel der Legal Tribune Online ein Abschiedsinterview. Darin berichtet er stolz, dass er am BSG ein Forschungsprojekt zur NS-Vergangenheit des Gerichts initiiert habe – zur Frage, ob frühere Richter „Gedankengut aus der NS-Zeit in ihre Rechtsprechung getragen haben." Er warnt vor der AfD. Er sagt wörtlich: „Die NSDAP hat auch mit geringen Prozentpunkten angefangen."

Wenige Monate später legt er der INSM ein Gutachten vor, das die Verwaltungslogik der NS-Asozialen-Verfolgung in moderne Rechtssprache übersetzt.

Derselbe Mann. Zwei Dokumente. Ein Widerspruch, für den es keine ehrliche Auflösung gibt.

Wer sich gegen einen Vorwurf verteidigt, bevor er gestellt wurde, und gleichzeitig vor historischen Wiederholungen warnt – der weiß genau, was er tut. Schlegel kennt die Geschichte. Er weiß, welche Logik er reaktiviert. Und er tut es trotzdem – mit Fußnoten, mit Paragraphen, mit dem Rückenwind von Gesamtmetall.

Wolfgang Ayaß und die Erfindung des „Asozialen"

Der Historiker Wolfgang Ayaß hat in seinem Standardwerk „Asoziale" im Nationalsozialismus akribisch dokumentiert, wie das NS-Regime eine Kategorie von Menschen schuf, die außerhalb der Volksgemeinschaft standen – nicht wegen Rasse, sondern wegen Verhalten. Wegen mangelnder „Leistungsbereitschaft".

Betroffen waren: Arbeitslose, die sich Arbeit verweigerten. Bettler. Obdachlose. „Herumtreiber". Menschen, die tranken, straffällig wurden, nicht „funktionierten".

Das NS-Regime nannte sie: asozial. Und es entwickelte für sie eine eigene Verfolgungslogik: Der entscheidende Rechtsbegriff lautete selbstverschuldete Notlage. Wer durch eigenes Verhalten in Not geraten war, hatte keinen Anspruch auf Fürsorge der Volksgemeinschaft. Die Konsequenz war nicht Strafe im strafrechtlichen Sinn. Es war Entzug. Entzug von Unterstützung. Entzug von Rechten. Einweisung in Arbeitslager. Deportation in Konzentrationslager, wo die „Asozialen" den schwarzen Winkel trugen.

Das Instrument: Vermutung. Wer nicht arbeitete, obwohl er arbeiten konnte, galt als arbeitsscheu. Der Beweis lag beim Betroffenen.

Die falsche Kleidung als Rechtstatbestand

Schlegel will gesetzliche Vermutungsregelungen einführen. Er fordert wörtlich eine Vermutungsregelung für den Fall, dass jemand „in ihrem Verhalten oder Auftreten bei Vorstellungsgesprächen nach Wahrnehmung des potenziellen Arbeitgebers auf eine fehlende Bereitschaft zur ernsthaften Arbeitsuche schließen lässt" oder „unrealistische Entgeltvorstellungen" äußert.

Das bedeutet in der Praxis: Wer in den Augen des Arbeitgebers die falsche Kleidung trägt oder sich falsch verhält, dem wird gesetzlich unterstellt, er wolle nicht arbeiten. Gelingt der Gegenbeweis nicht: kein Bürgergeld, keine Miete, keine Krankenversicherung.

Kein Richter entscheidet. Der Sachbearbeiter entscheidet. Der Arbeitgeber kann melden.

Wolfgang Ayaß beschreibt auf Seite 177 seines Werkes die Arbeitserziehungslager des NS-Regimes: 56 Tage Haft – kein Urteil, kein Richter, keine Anklage. Rein administrative Einweisung für Menschen, die zu langsam arbeiteten, zu wenig leisteten, sich „verweigerten". Ein Betrieb konnte einen Arbeiter melden. Die Gestapo entschied. Das reichte.

Die Struktur ist identisch mit dem, was Schlegel heute fordert: Nicht das Strafrecht greift, sondern die Verwaltung. Kein Gericht – der Sachbearbeiter entscheidet. Der Arbeitgeber berichtet, was er gesehen hat. Die Kleidung. Das Verhalten.

Arbeitserziehungslager damals. Vollständiger Leistungsentzug heute. Die Konsequenz ist eine andere. Die Logik ist dieselbe: Wer nicht funktioniert, wer nicht passt, wer auffällt – fällt aus dem Schutzbereich des Staates heraus. Administrativ. Ohne Gericht. Auf Zuruf.

Und man frage sich: Was sind die heutigen Pflicht-Coachings, die Eingliederungsmaßnahmen, die Aktivierungskurse „damit man sich das Arbeiten nicht entwöhnt" – wenn nicht die zivilisierte Fortsetzung genau dieser Logik? Der Rahmen ist weicher geworden. Das Prinzip – Zwang zur Anpassung unter Androhung des Entzugs – ist geblieben.

Die Sprache lügt nicht

Ayaß zeigt, dass die Verfolgung der „Asozialen" immer mit dem Angriff auf die Sprache begann. Begriffe wie „arbeitsscheu", „gemeinschaftsfremd", „Schmarotzer" wurden systematisch in die Rechtsprache eingeführt – um die Entrechtung administrativ handhabbar zu machen.

Heute: „Totalverweigerer". „Selbstverschuldete Bedürftigkeit". „Unrealistische Lohnforderungen" als Indiz für fehlende Arbeitswilligkeit.

Jugendliche sagen heute „hartzen" und meinen: faulenzen, schmarotzen, nutzlos sein. Die Spracharbeit der letzten drei Jahrzehnte – Hartz IV, die Dauerkampagne über „Sozialstaatsmissbrauch", die INSM-finanzierten Werbefeldzüge – hat diese Sprache ins Alltagsbewusstsein eingeschrieben. Der Hartzer ist der neue Ausgestoßene, der neue „Asoziale", der neue „Arbeitsscheue". Er dient der massenpsychologischen Aufwertung derer, die noch Arbeit haben – und sei sie noch so schlecht bezahlt: Gottlob, ich bin kein Hartzer. Wenigstens das.

Das ist keine spontane Volksmeinung. Das ist das Ergebnis von Jahrzehnten gezielter Spracharbeit. Schlegel liefert ihr die juristische Krönung.

Wer ist dieser Mann – und wer bezahlt ihn?

Rainer Schlegel war über acht Jahre Präsident des Bundessozialgerichts. Er hat in dieser Zeit über die Ansprüche von Millionen Menschen mitentschieden: Arbeitslose, Kranke, Behinderte, Arme. Er ist CDU-Mitglied – er sagt es selbst im Interview, ohne Umschweife.

Seit März 2024 ist er Pensionär. Nicht Rentner. Pensionär. Mit einer lebenslangen Beamtenpension, die kein Jobcenter der Welt kürzen kann. Kein Sachbearbeiter kann ihn auffordern, seine Kleidung zu überdenken. Keine Vermutungsregelung trifft ihn. Er ist abgesichert – auf Staatskosten, auf Lebenszeit.

Für sein Gutachten hat er ein Honorar erhalten. Von der INSM – finanziert durch Gesamtmetall, den Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie, der seit dem Jahr 2000 systematisch für Lohnzurückhaltung, Deregulierung und Sozialstaatsabbau wirbt.

Dieselben Arbeitgeberverbände, die Zehn Millionen Osteuropäer als Wanderarbeiter, als Lohndrücker, als Streikbrecher wider Willen durch Deutschland schleusen – und damit die Löhne drücken. Automatisierung vernichtet weitere Arbeitsplätze. Deindustrialisierung macht ganze Regionen beschäftigungslos. Und während all das passiert, bezahlen dieselben Akteure einen abgesicherten Pensionisten dafür, denjenigen, die am Ende dieser Entwicklungen stehen, auch noch den Arzt wegzunehmen.

Das ist keine Sachverhaltsanalyse. Das ist ein Auftrag. Und Schlegel führt ihn aus.

Was normalisiert wird

Normalisiert wird der Gedanke, dass ein Mensch ohne Arbeit kein vollständiges Mitglied der Gesellschaft ist.

Normalisiert wird, dass Würde im Umgang mit Behörden verdächtig ist.

Normalisiert wird, dass der Staat kranken Menschen die medizinische Versorgung entziehen darf – wenn er ihre Not für selbst verschuldet hält.

Das ist nicht Sozialreform. Das ist die Herausdefinition bestimmter Menschen aus dem Schutzbereich des Staates – Gutachten für Gutachten, Paragraph für Paragraph.

Ayaß hat beschrieben, wie es endet, wenn eine Gesellschaft diesen Weg geht.

Schlegel hat gewarnt: „Die NSDAP hat auch mit geringen Prozentpunkten angefangen."

Und dann hat er das Gutachten geschrieben. 

Wer das für bewusste Korruption hält, unterschätzt die Eleganz des Systems. Anthony Sutton beschrieb es als Zwiebelstruktur: Der Kern gibt die Richtung weiter in die nächste Schicht, die nächste Schicht in die übernächste – jede in sich geschlossen, jede ohne vollständiges Bild des Ganzen. Schlegel muss den Kern nicht kennen. Er liefert trotzdem. Das System produziert seine Überzeugungstäter – es bestellt sie nicht. 

Was folgt

Gutachten enden auf Papier. Die Konsequenzen enden auf der Straße.

Was Schlegel im Auftrag von Gesamtmetall entwirft, ist kein abstraktes Rechtskonstrukt. Es ist ein Produktionsplan. Er produziert Obdachlose. Er produziert Kranke ohne Arzt. Er produziert Kriminalität. Und er produziert Profit – für genau jene, die dieses System betreiben und von ihm leben.

Wer das nicht glaubt, sollte sich ansehen, wer in diesem Land an der Verelendung verdient: die Gefängnisindustrie, die Wohlfahrtskonzerne mit ihren zweistelligen Milliardenbudgets, die Träger der Pflichtmaßnahmen, die Suchthilfe, die private Sicherheitsbranche.

Alle diese Akteure brauchen, was Schlegel produziert: Menschen ohne Netz.

→ Teil II: Die Ökonomie des Elends – Wer an der Verelendung verdient