Der Bundesrat fordert ein gemeinsames „Datenhausökosystem“ von Bund und Ländern mit Zielbild 2030 – geöffnet auch für Erkenntnisse aus anderen Verwaltungsbereichen. Bayern nutzt mit VeRA bereits Palantir-Software, die getrennte Polizeidatenbanken zusammenführt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 selbst beschrieben, dass solche Analysen neues Wissen über Menschen erzeugen können. Digitaler Euro und vernetzte Stadtinfrastruktur sind weitere Bausteine. Die entscheidende Frage ist nicht, was diese Systeme heute dürfen – sondern was eine künftige Regierung mit ihnen anfangen könnte.
Was heute technisch vorbereitet wird, kann morgen politisch genutzt werden
Im April 2025 habe ich in meinem Beitrag „Vom BayPsychKHG zum Bundesratsbeschluss: Der erschreckende Weg zur Massenüberwachung psychisch Kranker“ über eine Entwicklung geschrieben, die damals vor allem unter dem Gesichtspunkt psychiatrischer Gesundheitsdaten und polizeilicher Gefahrenabwehr betrachtet wurde. Heute muss man einen Schritt weitergehen.
Denn die entscheidende Frage lautet längst nicht mehr nur: Welche Daten sammelt der Staat heute über wen?
Die viel wichtigere Frage lautet: Welche Infrastruktur wird geschaffen, mit der morgen Millionen bislang getrennter Daten miteinander verbunden, von künstlicher Intelligenz ausgewertet und zur Beurteilung menschlichen Verhaltens genutzt werden können? Genau dort beginnt die eigentliche Dimension des Problems.
